Frau Hake berichtet:

 

·       Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Gesundheit und Soziales des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 21. April 2010

 

Nachdem der Deutsche Bundestag Ende 2008 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge Ende März 2009 in Kraft getreten sind, sind nunmehr alle staatlichen Ebenen dazu verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.

 

Innerhalb der Landesregierung NRW hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die koordinierende Aufgabe, die Umsetzung der UN-Konvention auf Landesebene zu erreichen. Bei der Überprüfung der Anforderungen der Konvention bieten die im Programm „Teilhabe für Alle“ auf Landesebene zusammengefassten Projekte für Menschen mit Behinderung Anknüpfungspunkte zur Umsetzung, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle in der UN-Konvention angesprochenen Themen dort vertreten sind.

 

Innerhalb der Landesregierung prüfen alle Ressorts im Rahmen eigener Zuständigkeiten, in welcher Weise sie von den einzelnen Artikeln der UN-Kon­vention tangiert sind, ob ggf. Anpassungen landesrechtlicher Vorgaben erforderlich sind oder wo Vollzugs- bzw. Umsetzungsprobleme bestehen. Die Ministerien prüfen auch für ihre Zuständigkeitsbereiche, wie bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie politischen Konzepten zur Durchführung der UN-Konvention Menschen mit Behinderungen oder ihre Angehörigen in die für sie relevanten Entscheidungsprozesse aktiv eingebunden werden können.

 

Die zur Umsetzung der UN-Konvention von den behindertenpolitischen relevanten Akteuren und Institutionen – auch den kommunalen Spitzenverbänden – bereits eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen von Anhörungen unter Beteiligung von Vertretern der Behindertenorganisationen themenbezogen erörtert. Gegen Ende des Jahres 2010 will das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen Bericht zum Stand der Umsetzung vorlegen, der als Diskussionsgrundlage für weitere Schritte dienen soll. Der Bericht soll in einem breit angelegten Dialog unter Beteiligung der im Landtag vertretenen Parteien beraten und anschließend in einem Aktionsprogramm der Landesregierung zusammengefasst werden.

 

·       Geschäftsordnung für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine

   

    Alle Mitglieder und Vertreter(innen) erhalten die Geschäftsordnung in der Fassung vom 25. April 2005 als rechtliche Arbeitsgrundlage.

 

·       Umfrage Reiseverhalten

 

    Frau Hake bittet die Mitglieder, den Fragebogen (Marktanalyse „Reiseverhalten von Menschen mit Behinderung“) auf freiwilliger Basis auszufüllen und an die Geschäftsstelle des Beirates für Menschen mit Behinderung zurückzugeben.