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Herr Lütkemeier verliest folgenden Vermerk:

 

 

Konjunkturpaket II – Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen

 

In der Strategie- und Finanzkommission am 15. März 2010 hatte ich folgende Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums bekanntgegeben:

 

„Der Finanzausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am Donnerstag (11.03.2010) unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Finanzministers, Dr. Helmut Linssen, über die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen diskutiert. Auch nach Aussage des Bundesfinanzministeriums kann die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz finanziert werden, weil ein solches Investitionsvorhaben im Ergebnis zu einer wahrnehmbaren Minderung des Straßenlärms führt. Damit sind die Voraussetzungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes erfüllt.“

 

Angesichts der auch in der Stadt Rheine zu verzeichnenden massiven Straßenschäden habe ich eine nochmalige „Umwidmung“ der seinerzeit für den Breitbandausbau reservierten Mittel (980 T€) vorgeschlagen. Diesem Vorschlag haben die Fraktionsvorsitzenden zugestimmt.

 

In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 22. März 2010 habe ich berichtet, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung inzwischen mit der Frage der Zulässigkeit der Verwendung der Mittel für Instandsetzungsarbeiten an Straßen befasst und dazu eine Anfrage an die Bezirksregierung Münster gerichtet habe. Von dort sei mitgeteilt worden, dass man von der Änderung der Zuwendungsrichtlinien überrascht worden sei. Man stehe hierzu in Gesprächen mit Vertretern im Innenministerium des Landes.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung wurde inzwischen telefonisch von der Bezirksregierung darüber informiert, dass die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen entgegen ersten Informationen nur äußerst bedingt über das Zukunftsinvestitionsgesetz förderfähig ist. Wie bisher sei eine Förderfähigkeit nur dann gegeben, wenn durch die Maßnahme eine wahrnehmbare Lärmminderung erzielt werden würde. Demnach sei eine Sanierung der Straßenschäden nur förderfähig, wenn anstelle des bisherigen Belages ein sog. „Flüsterasphalt“ verbaut werden würde, der die erforderlichen Voraussetzungen entsprechend der FAQ-Liste (S. 44) erfüllt. In diesem Zusammenhang müsste definitiv eine Lärmminderung von mindestens 2 dB erzielt werden, wobei – im Hinblick auf erste Prüfungen des Bundesrechnungshofes – die Notwendigkeit und Förderfähigkeit der Maßnahme mit entsprechenden Lärmkartierungen bzw. –berechnungen zu belegen wäre. Eine Beseitigung der Winterschäden mit einem Standardstraßenbelag ist nach Auskunft der Bezirksregierung demnach nicht als wahrnehmbare Lärmminderung im Sinne des Gesetzes zu werten. Zudem sei eine Sanierung der schadhaften Stellen mit Standardstraßenbelag nicht als Investition, sondern als Erhaltungsaufwand anzusehen. Ob es hierzu noch eine schriftliche Stellungnahme des Innenministeriums geben wird, ist nach Angaben der Bezirksregierung momentan noch nicht absehbar.

 

Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Technischen Betrieben Rheine AöR ihre vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung von Straßenschäden in Anbetracht der nun konkretisierten Fördermöglichkeiten fortführen. In der Bauausschusssitzung am 29. April 2009 wird hierzu ein Zwischenbericht gegeben. Voraussichtlich in seiner Sitzung am 27. Mai 2010 wird der Bauausschuss über Umsetzungsvorschläge entscheiden können.