Sitzung: 13.04.2010 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
10:07
Herr Lütkemeier verliest folgenden
Vermerk:
Konjunkturpaket II – Beseitigung von
Winterschäden an kommunalen Straßen
In der Strategie- und Finanzkommission am 15. März 2010 hatte ich folgende Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums bekanntgegeben:
„Der Finanzausschuss des Bundesrates hat in
seiner Sitzung am Donnerstag (11.03.2010) unter Vorsitz des
nordrhein-westfälischen Finanzministers, Dr. Helmut Linssen, über die
Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen diskutiert. Auch nach
Aussage des Bundesfinanzministeriums kann die Beseitigung von Winterschäden an
kommunalen Straßen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz finanziert werden, weil
ein solches Investitionsvorhaben im Ergebnis zu einer wahrnehmbaren Minderung
des Straßenlärms führt. Damit sind die Voraussetzungen des
Zukunftsinvestitionsgesetzes erfüllt.“
Angesichts der auch in der Stadt Rheine zu
verzeichnenden massiven Straßenschäden habe ich eine nochmalige „Umwidmung“ der
seinerzeit für den Breitbandausbau reservierten Mittel (980 T€) vorgeschlagen.
Diesem Vorschlag haben die Fraktionsvorsitzenden zugestimmt.
In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am
22. März 2010 habe ich berichtet, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung
inzwischen mit der Frage der Zulässigkeit der Verwendung der Mittel für
Instandsetzungsarbeiten an Straßen befasst und dazu eine Anfrage an die Bezirksregierung
Münster gerichtet habe. Von dort sei mitgeteilt worden, dass man von der
Änderung der Zuwendungsrichtlinien überrascht worden sei. Man stehe hierzu in
Gesprächen mit Vertretern im Innenministerium des Landes.
Die Örtliche Rechnungsprüfung wurde
inzwischen telefonisch von der Bezirksregierung darüber informiert, dass die
Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen entgegen ersten
Informationen nur äußerst bedingt über das Zukunftsinvestitionsgesetz
förderfähig ist. Wie bisher sei eine Förderfähigkeit nur dann gegeben, wenn
durch die Maßnahme eine wahrnehmbare Lärmminderung erzielt werden würde.
Demnach sei eine Sanierung der Straßenschäden nur förderfähig, wenn anstelle
des bisherigen Belages ein sog. „Flüsterasphalt“ verbaut werden würde, der die
erforderlichen Voraussetzungen entsprechend der FAQ-Liste (S. 44) erfüllt. In
diesem Zusammenhang müsste definitiv eine Lärmminderung von mindestens 2 dB
erzielt werden, wobei – im Hinblick auf erste Prüfungen des
Bundesrechnungshofes – die Notwendigkeit und Förderfähigkeit der Maßnahme mit
entsprechenden Lärmkartierungen bzw. –berechnungen zu belegen wäre. Eine
Beseitigung der Winterschäden mit einem Standardstraßenbelag ist nach Auskunft
der Bezirksregierung demnach nicht als wahrnehmbare Lärmminderung im Sinne des
Gesetzes zu werten. Zudem sei eine Sanierung der schadhaften Stellen mit
Standardstraßenbelag nicht als Investition, sondern als Erhaltungsaufwand
anzusehen. Ob es hierzu noch eine schriftliche Stellungnahme des Innenministeriums
geben wird, ist nach Angaben der Bezirksregierung momentan noch nicht absehbar.
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den
Technischen Betrieben Rheine AöR ihre vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung von
Straßenschäden in Anbetracht der nun konkretisierten Fördermöglichkeiten
fortführen. In der Bauausschusssitzung am 29. April 2009 wird hierzu ein
Zwischenbericht gegeben. Voraussichtlich in seiner Sitzung am 27. Mai 2010 wird
der Bauausschuss über Umsetzungsvorschläge entscheiden können.