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Frau Dr. Kordfelder berichtet, dass die Beschlüsse des Rates ausgeführt worden seien.

Ferner verweist sie auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anfragen und Anregungen, die der Einladung als Anlage beigefügt worden seien.

 

Herr Niehues bezieht sich auf die Stellungnahme der Verwaltung zu der Bürgschaft der Stadt Rheine für Getränkelieferanten und erklärt, dass die CDU-Fraktion diesen Vorgang für sehr unerfreulich halte. Seine Fraktion mache sich Sorgen, dass die bestehenden Meinungsverschiedenheiten Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag mit dem neuen Pächter der Stadthalle haben könnten. Herr Niehues beklagt, dass es die Verwaltung in den letzten Wochen und Monaten trotz mehrfacher Aufforderungen zumindest durch die CDU-Fraktion versäumt habe, die Unstimmigkeiten mit den beiden Firmen durch persönliche Gespräche auszuräumen. Wenn man dann noch berücksichtige, dass die betroffenen Firmen im Bereich des Sponsorings in Rheine aktiv seien, dann wiege der Schaden noch umso höher.

 

Herr Niehues hält eine solche Vorgehensweise der Verwaltung alles andere als positiv für das Image der Stadt Rheine. Der Imageschaden bestehe nicht nur gegenüber diesen beiden Firmen, sondern auch gegenüber anderen Firmen, die kein Vertrauen mehr zu Aussagen und Mitteilungen der Verwaltung hätten. Hierfür sei die Verwaltung allein verantwortlich. Daher fordere er die Verwaltung nochmals auf, mit den Beteiligten zu sprechen, bevor dieser Schaden noch größer werde.

 

Herr Roscher entgegnet, dass die CDU-Fraktion die Kausalität des Schadens außer Acht lasse. Sicherlich sei es bedauerlich, wenn Mitarbeiter(innen) der Verwaltung entgegen den bestehenden Vorschriften gegenüber Firmen und anderen Verantwortungsträgern rechtlich nicht einwandfrei handeln würden. Wenn ein Schaden eingetreten sei, sei hierfür aber konkret die Person verantwortlich, die auch tatsächlich gehandelt habe.

Nach seinen Informationen seien zunächst Gespräche von der Verwaltung mit den betroffenen Firmen geführt worden. Erst nach den Gesprächen sei es zum Schriftverkehr gekommen.

 

Herr Lütkemeier weist zum wiederholten Male darauf hin, dass zwischen 2 Aspekten zu unterscheiden sei, und zwar gehe es zum einen um die Frage der rechtswirksamen Unterzeichnung der Verträge durch die Stadt Rheine und zum anderen um die Frage, ob seitens der Firmen überhaupt Ansprüche gegenüber der Stadt bestünden. Zur letzten Frage vertrete die Verwaltung die Auffassung, dass durch das Insolvenzverfahren der Vorpächterin keine Ansprüche der Firmen mehr gegeben seien. Insofern sei es auch Aufgabe der Verwaltung gewesen, entsprechende von den Firmen gestellte schriftliche Ansprüche schriftlich zurückzuweisen.