Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4, Enthaltungen: 1

II – 1:44:05

 

Herr Kuhlmann weist darauf hin, dass die in der Vorlage unter Ziffern 2.6 und 2.7 fehlenden Abwägungsbeschlüsse durch eine Anlage zur Vorlage nachgereicht worden seien. Er bittet den Rat, diese Abwägungen bei der anstehenden Beschlussfassung zu berücksichtigen.

 

Herr Dewenter merkt hierzu an, dass der Empfehlungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ diese beiden Abwägungen bereits beinhalte.

 

Anschließend führt Herr Holtel aus, dass die FDP-Fraktion sehr wohl für eine Anbindung des Gewerbegebietes Rheine R sei, jedoch nicht in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante. Seine Fraktion habe besonders Bedenken bei der geplanten Querspange, die ökologische Probleme bei der Pflanzen- und Tierwelt auslösen werde, denn durch die geplante Wasserabsenkung für die Unterführung der B 481 sei mit großen ökologischen Schäden zu rechnen.

Auch sei bei dem geplanten Gewerbegebiet im südlichen Bereich durch den dort vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb mit erheblichen Einschränkungen bei der gewerblichen Nutzung zu rechnen. Ferner werde durch die in diesem Bereich vermuteten Altlasten die künftige betriebliche Nutzung in diesem Areal stark eingeschränkt, sodass es kaum ansiedlungswillige Betriebe für diesen Bereich geben werde.

Daher lehne die FDP-Fraktion die Beschlussvorschläge ab.

 

Herr Kuhlmann macht darauf aufmerksam, dass es bei den heutigen Entscheidungen nicht um den Bebauungsplan, sondern um den Flächennutzungsplan gehe. Im übrigen sei es die FDP-Fraktion gewesen, die die Verwaltung seinerzeit beauftragt habe, alternative Erschließungspunkte zu errechnen. Dieser Auftrag sei abgearbeitet worden mit dem Ergebnis, dass beim Termin Einvernehmen geherrscht habe, dass die Ergebnisse eindeutig für die Querspange sprechen würden. Insofern könne er die jetzige Argumentation der FDP-Fraktion nicht nachvollziehen.

 

Herr Holtel entgegnet, dass die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Alternative nicht untersucht worden sei. Die Bewertung sei auch von der Verwaltung sehr willkürlich vorgenommen worden.

 

Herr Kuhlmann erinnert daran, dass die Bewertung nicht von der Verwaltung, sondern von einem Gutachter vorgenommen worden sei, der derartige Gutachten ständig erstelle. Die Verwaltung habe sich bei der Bepunktung auf den Gutachter verlassen und diese im Vorfeld mit ihm durchgesprochen.


Beschluss:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 005/09) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 005/09) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           40 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung

 

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 6 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380) wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           40 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung