Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II – 0:33:05


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Dem Migrationsbeauftragten der Stadt Rheine wird gem. § 33 GO ein monatlicher pauschaler Auslagenersatz in Höhe des Betrages eines Sitzungsgeldes für einen sachkundigen Bürger entsprechend § 2 Ziff. 1 der Entschädigungsverordnung NRW gezahlt.

 

Darüber hinaus werden ihm die Auslagen für genehmigte dienstliche Reisen, wie z. B. für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, gegen Vorlage entsprechender Nachweise erstattet.

 

2.   Der stellvertretenden Migrationsbeauftragten werden die ihr entstehenden Auslagen gem. § 33 GO gegen Vorlage entsprechender Nachweise erstattet.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig