I – 0:12:00
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse sowie Frau Dr. Kordfelder erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.
Frau Helmes übernimmt den Vorsitz bei der Abstimmung über Ziffer 1 des Beschlussvorschlages.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2009
Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.588.633,94 Euro wie folgt zu verwenden:
-
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 1.338.633,94 Euro in die
Sicherheitsrücklage eingestellt.
-
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an
den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig