Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I – 0:12:00

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse sowie Frau Dr. Kordfelder erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.

Frau Helmes übernimmt den Vorsitz bei der Abstimmung über Ziffer 1 des Beschlussvorschlages.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.     erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2009 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.     beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.588.633,94 Euro wie folgt zu verwenden:

 

-       Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 1.338.633,94 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

-       Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig