Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I – 0:17:40

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erklären sich zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.

Frau Helmes übernimmt den Vorsitz bei der Abstimmung über Ziffer 3 des Beschlussvorschlages.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)  Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss 2009, abschließend mit einer Bilanzsumme von 40.113 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.

 

Der Konzernabschluss 2009, abschließend mit einer Bilanzsumme von 86.458 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2)  Ergebnisverwendung

 

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates werden der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 181.550,75 € an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

3)  Entlastung des Aufsichtsrates

 

a)   „Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

b)   Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, Herr Dr. Ralf Schulte-de Groot, folgende Beschlüsse fasst:

 

„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“


Abstimmungsergebnis:           einstimmig