I – 0:17:40
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erklären sich zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.
Frau Helmes übernimmt den Vorsitz bei der Abstimmung über Ziffer 3 des Beschlussvorschlages.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:
1) Feststellung
des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2009, abschließend mit einer Bilanzsumme von 40.113 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.
Der
Konzernabschluss 2009, abschließend mit einer Bilanzsumme von 86.458 T€,
wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung
Bielefeld, geprüften Form festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2) Ergebnisverwendung
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates werden der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 181.550,75 € an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3) Entlastung
des Aufsichtsrates
a)
„Dem Aufsichtsrat
der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12
Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
b)
Die
Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass
der Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine
GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung
Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH
und der RheiNet GmbH, Herr Dr. Ralf Schulte-de Groot, folgende Beschlüsse
fasst:
„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung
Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des
Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt
Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des
Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das
Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages
Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig