Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Die Leiterin der Beratungsstelle Rheine der Verbraucherzentrale NRW, Frau Esters-Gardeweg, berichtet über ihre Aktivitäten im vergangenen Jahr. Dabei hebt sie besonders hervor, dass mit 21.210 Ratsuchenden die bisherige Höchstmarke überschritten worden sei.

 

Der Bericht von Frau Esters-Gardeweg ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

 

Frau Dr. Kordfelder und die Fraktionsvorsitzenden bedanken sich bei Frau Esters-Gardeweg für den interessanten Bericht und die geleistete Arbeit der Verbraucherberatungsstelle, wobei Frau Dr. Kordfelder deutlich macht, dass die Arbeit der Verbraucherberatung für sie unabdingbar und unverzichtbar sei. Daher werde sich die Stadt mit großer Selbstverständlichkeit für die Weiterführung des Mietvertrages einsetzen.

 

Herr Niehues ergänzt, dass die Verbraucherberatung in der Öffentlichkeit ein ausgesprochen gutes Image genieße, sodass die städtischen Mittel für die Unterstützung der Verbraucherberatung gut angelegt seien.

Er möchte wissen, ob auch Ratsuchende in der Vergangenheit vorgesprochen hätten, die sich von Rheinenser Geldinstituten bei hoch spekulativen Papieren falsch beraten gefühlt hätten. Gleiches gelte auch bezüglich der Energieberatung durch die Stadtwerke Rheine. Wenn es in diesen Fällen Auffälligkeiten gegeben habe, bitte er um eine vertrauliche Rückmeldung.

Ferner stellt Herr Niehues die Frage, ob Frau Esters-Gardeweg sich vorstellen könne, dass die Verbraucherberatung speziell Arbeitslose bezüglich ihrer Leistungsberechtigung betreuen könne. Diese Frage stelle er vor dem Hintergrund der letztjährigen Diskussion, ob man für diesen Personenkreis ggf. eine zentrale Anlaufstelle benötige.

 

Frau Esters-Gardeweg antwortet, dass bei den Anfragen über Geldanlagegeschäfte auch Rheinenser Banken betroffen gewesen seien. Die Beratung sei jedoch durch einen Anwalt vorgenommen worden.

Bezüglich der Betreuung von Arbeitslosen merkt sie an, dass es sich hierbei um Sozialrecht handele. Die Verbraucherberatung habe nur einen Beratungsauftrag im Verbraucherrecht. Für Ansprüche aus dem Arbeitslosengeld oder der Grundsicherung habe die Verbraucherberatung somit keine Rechtsberatungsbefugnisse.

 

Herr Reiske stellt fest, dass es für Rheine und den Kreis Steinfurt gut sei, dass es die Verbraucherberatung gebe, denn bei durchschnittlich 50 Beratungen am Tag fange die Ver­braucherberatung schon im Vorfeld viel Unmut aus der Bevölkerung ab. Die Leistung sei umso höher anzuerkennen, da sie mit nur gut 2 Arbeitskräften erledigt würde.

Aufgrund der Sparbeschlüsse der Bundesregierung rechnet Herr Reiske mit einem erheblichen Anstieg der Beratungstätigkeit gerade aus dem Bereich der sogenannten „armen Menschen“, die sich dann hilfesuchend an die Verbraucherberatung wenden würden. Er möchte wissen, ob die zu erwartenden Ansprüche dann noch mit dem derzeitigen Personalbestand zu schaffen sei.

 

Frau Esters-Gardeweg antwortet, dass die Verbraucherberatung hierbei in erster Linie präventiv aktiv werden müsse, indem sie die Verbraucher z. B. bei der Erstellung des Schriftverkehrs, wie bei Einsprüchen etc., behilflich sein müsse. Insofern sehe auch sie eine höhere Belastung auf die Beratungsstelle zukommen.

 

Herr Roscher stellt fest, dass die Verbraucherberatung aufgrund der Fülle der Informationsmedien nicht nur Wegweiser und Ratgeber der Bürger sei, sondern auch unverzichtbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Struktur.

Er möchte wissen, ob der Schwerpunkt der Aktivitäten der Verbraucherberatung eher im Präventionsbereich oder im Abwickeln von Rechtsfällen liege.

 

Frau Esters-Gardeweg erklärt, dass die Verbraucherberatung in beiden Bereichen tätig sei. Der überwiegende Teil der Ratsuchenden komme aber mit einem ganz bestimmten Anliegen, bei denen Probleme bereits entstanden seien. Die Verbraucherberatung versuche dann durch Rechtsberatung Lösungen für den Verbraucher zu finden.

 

Auf Frage von Herrn Ortel macht Frau Esters-Gardeweg deutlich, dass nicht nur eine verbraucherfreundlichere Gesetzgebung erforderlich wäre, um die Verbraucher besser schützen zu können. Es wäre schon ein großer Schritt in die richtige Richtung, wenn die vorhandenen Gesetze beachtet und angewandt würden und Verstöße hiergegen härter geahndet würden.

 

Auf Hinweis von Frau Dr. Kordfelder erläutert Frau Esters-Gardeweg, dass die Ver­braucherberatung zu 50 % vom Land finanziert werde. Die restlichen 50 % würden zu 1/3 vom Kreis Steinfurt und zu 2/3 von der Stadt Rheine finanziert. Dafür erhielten die Ratsuchenden aus Rheine und dem Kreis Steinfurt ein Grundangebot für die Verbraucherberatung, und zwar kostenlos oder zu sehr moderaten Preisen.

Darüber hinaus habe die Verbraucherberatung ein sogenanntes Beratungsspektrum geschaffen, z. B. für die Bereiche Versicherungen, Altersvorsorge, Baufinanzierung und Energieberatung. Diese Leistungen würden durch externe unabhängige Experten vorgenommen, die aber vom Verbraucher komplett bezahlt werden müssten.


Beschluss:

 

Der Haupt und Finanzausschuss nimmt den Jahresbericht 2009 der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – Beratungsstelle Rheine - zur Kenntnis.