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Frau Ehrenberg gibt folgende Information:

 

Der Tennisclub Blau-Weiß Rheine beantragt mit Schreiben vom 28.04.2010 eine städtische Zuwendung für Sanierungsmaßnahmen in seinem Umkleide- und Sanitärbereich.

 

Bereits kurz nach der Fertigstellung des damaligen Neubaus (1985) wurden im Kellerbereich, in dem sich die Umkleide- und Sanitärbereiche befinden, Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Durch eine Grundwasserabsenkung und den Einbau eines umfassenden Drainagerohres bei gleichzeitiger äußerer Abdichtung der zugänglichen Außenwände schienen die Wassereinbrüche nicht aufzutreten. Da sie dann weiterhin auftraten, fand eine Behandlung in Teilbereichen durch das Einbringen eines sogenannten Opferputzes statt. Auch diese Maßnahme führte nicht zum Erfolg.

 

Für die Räume im Untergeschoss steht nun eine Modernisierung an. Vor Durchführung dieser Maßnahme soll jedoch die Ursache der Durchfeuchtung festgestellt und beseitigt werden.

 

Die gesamten Sanierungskosten belaufen sich auf 48.433,00 €. Der TC Blau-Weiß erbittet den für seinen Jugendanteil möglichen Förderhöchstbetrag (voraussichtlich 25.475,00 €).

 

Er plant, die Sanierung 2011 durchzuführen und bittet um einen förderungsunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmebeginn. Diesen begründet er damit, dass die Meisterschaftsspiele im Juni enden und die offenen Stadtmeisterschaften und die Hallensaison bereits Ende August wieder beginnen. Sie haben nur diese zwei Monate Bauzeit zur Verfügung.

 

Dieser vorzeitige Maßnahmebeginn muss nach Meinung der Verwaltung nur dann ausgesprochen werden, wenn die städtische Haushaltssatzung wieder so spät genehmigt wird wie in diesem Jahr (vorläufige Haushaltsführung und Haushaltssperre). Die Planungen für die Haushaltssatzung 2011 sehen vor, dass der Rat die Satzung im März 2011 verabschieden soll.

 

Sollten diese Plandaten wider Erwarten nicht zutreffen, wird die Verwaltung eine rechtzeitige Vorlage über den förderungsunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmebeginn fertigen und zur Entscheidung vorlegen.