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Frau Ehrenberg führt in das Thema ein und verweist auf die ausliegenden Listen, die der Niederschrift beigefügt sind. Sie berichtet über die Trägergespräche, die mit Trägern von Einrichtungen aus den Planbereichen links und rechts der Ems geführt wurden, und die am 16.06.2010 durchgeführt Bereisung der Einrichtungen.
Planungsgebiet links
der Ems
Im Planungsgebiet links der Ems müssen bis zum Jahr 2013 zusätzlich 79 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 3.12.2009 beschlossen, in den nachfolgenden Einrichtungen jeweils 10 zusätzliche U3-Plätze zu schaffen.
St Gertrud-Kindergarten |
10 |
CV- Kindertagesstätte Ellinghorst |
10 |
Januscz-Korczak-Kindergarten |
10 |
Jakobi-Kindergarten |
10 |
Insgesamt |
40 |
Verbleiben zu schaffende Plätze |
39 |
Vor dem Hintergrund, dass die zu tätigen Investitionen sowohl am St. Gertrud-Kindergarten als auch am Januscz-Korczak-Kindergarten voraussichtlich erheblich über den Festbeträgen des Landes liegen, sollten bald weitergehende Realisierungsmöglichkeiten zur Schaffung von U3-Plätzen untersucht werden.
Aus dem Trägergespräch vom 10.06.2010 war für das Planungsgebiet zu erkennen, dass die Träger folgenden Einrichtungen sich eine Erweiterung um je 10 U3-Plätze vorstellen können.
St. Gertrud |
10 |
Januscz-Korczak-Kindergarten |
10 |
St Raphael |
10 |
St Elisabeth |
10 |
Insgesamt |
40 |
Vor dem Hintergrund, dass sich die negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung weiterhin fortsetzen werden und der Tatsache, dass der Gertrud-Kindergarten am Rand zu Niedersachsen und nicht im unmittelbaren Einzugsbereich geschlossener Ortsteile liegt, schlägt die Verwaltung folgende Alternativen vor:
1) Neben
dem bereits im Dezember 2009 beschlossenen 40 U3-Plätzen werden je 10 weitere
U3-Plätze durch Baumaßnahmen am
Januscz-Korczak-Kindergarten,
St Raphael Kindergarten und
St. Elisabeth Kindergarten
geschaffen
2) Auf der im Bebauungsplangebiet Wohnpark Dutum ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche von ca. 3000 qm wird im Rahmen eines Investorenmodells eine neue Kindertageseinrichtung mit insgesamt 3 Gruppen errichtet.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, soweit möglich in Zusammenarbeit mit den beteiligten Trägern, die finanziellen Auswirkungen der vorgestellten Alternativen zu eruieren und gegenüberzustellen.
Herr Hemelt bemängelt, dass ihm die mündlich vorgetragenen Informationen nicht bereits gestern schriftlich zur Verfügung gestellt wurden.
Frau Ehrenberg weist darauf hin, dass dies aus terminlichen Gründen gar nicht möglich gewesen sei.
Herr Kohnen betont, dass für eine vernünftige Abwägung im Jugendhilfeausschuss die Informationen gebraucht würden, die die Fachverwaltung jetzt zusammentragen möchte. Er könne sich daher dem Verfahrensvorschlag voll anschließen.
Herr Fühner weist darauf hin, dass der Vorschlag der Verwaltung gar keine Entscheidung beinhalte, sondern lediglich die Beauftragung, weitere Informationen zur Entscheidungsfindung einzuholen.
Herr Hemelt fordert ein, den Runden Tisch für den Südraum nach der Sommerpause einzuberufen.
Herr Metje als Vertreter der AG 78 Kindertagesbetreuung hält es für notwendig, vor einer Entscheidung über die Alternativen die AG 78 zu hören.
Frau Ehrenberg weist daraufhin, dass sie bereits in der letzten Sitzung zugesagt habe, auch einen Runden Tisch für den Südraum durchzuführen. Da es aber dort z.Zt. keine brennenden Probleme gäbe, habe man dies zunächst zurückgestellt. Sodann fährt sie mit Ihren Ausführungen zum Planungsgebiet rechts der Ems fort:
Planungsgebiet rechts
der Ems
Im Planungsgebiet rechts der Ems müssen bis 2013 zusätzlich 30 U3-Plätze geschaffen werden. Ferner sind bis 2012 zusätzlich 17 Rechtsanspruchsplätze zu schaffen.
Ab den Jahren 2013/2014 wird sich der Platzbedarf rechts der Ems im Rechtsanspruchsbereich erheblich reduzieren.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den kurzfristigen Platzbedarf im Planungsgebiet rechts der Ems durch eine temporäre Lösung aufzufangen. Hier wird die Aufstellung von mobilen Raumsystemen vorgeschlagen.
Die Aufstellung der mobilen Räumlichkeiten sollte dort erfolgen, wo der Platzbedarf nachhaltig vorhanden ist. Hier kommt eigentlich nur ein Standort im Bereich Schotthock in Frage, hier z.B. am Ludgeruskindergarten.
Eine Realisierung auf dem Grundstück des AWO Kindergartens ist nach Auffassung der Verwaltung nicht zu favorisieren, weil sich dadurch die Fläche des Außenspielbereiches auf eine nicht zu vertretende Größe reduzieren würde.
Der Träger des Ludgerus-Kindergartens kann sich die Aufstellung von Raumsystemen für eine bzw. zwei Gruppeneinheiten vorstellen. Ein Architekt soll die Realisierbarkeit prüfen.
Eine Lösung auf dem Gelände des TV-Jahn Rheine sollte unter folgenden Gesichtspunkten überprüft werden:
- Auf
dem Gelände des Ludgerus-Kindergarten ist die Realisierung für zwei mobile
Gruppeneinheiten nicht möglich.
- Der
Träger des Mobile-Kindergartens ist bereit, die bislang angebotenen
Betreuungszeiten dem tatsächlichen Bedarf an zu passen.
Bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sind die jeweils entstehenden Kosten zu ermitteln und gegenseitig abzuwägen.
Nach kurzer Aussprache fasst der Jugendhilfeausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, soweit möglich in Zusammenarbeit mit
den beteiligten Trägern, die finanziellen Auswirkungen der vorgestellten
Alternativen zu eruieren und gegenüberzustellen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, nach der Sommerpause Trägergespräche
in Form des runden Tisches für den Südraum zu führen