Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2

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Frau Dr. Kordfelder verweist auf die Vorlage.

 

Herr Roscher merkt an, dass es sich bei dem Vorschlag des Handelsvereins um einen Testlauf handele. Nach einem Jahr müsse man Bilanz ziehen, ob die Erwartungen getroffen worden seien. Es gebe teilweise Bedenken unter den Händlern.

 

Herr Reiske macht deutlich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorlage ablehne. An den Adventssonntagen einen Sonntag zu öffnen werde abgelehnt, da die Vorweihnachtszeit als eine Zeit der Ruhe gesehen werde. Die Samstage seien bereits lange geöffnet.

 

Herr Niehues stellt klar, dass die gesetzliche Obergrenze von 4 Sonntagen durch die neue Regelung nicht überschritten werde. Es sei unverständlich, warum der Bezirk Auf dem Thie sowie die Außenbereiche Elte, Hauenhorst, Mesum und Gellendorf von der Regelung ausgenommen seien. Herr Niehues regt an, dieses bis zur Ratssitzung abzuklären.

 

Herr Wietkamp erläutert, dass es historisch bedingt sei, dass die Außenbezirke von der Regelung ausgenommen worden sind. Von der Kaufmannschaft gab es nie eine Anfrage, ob in den Außenbezirken geöffnet werden könne. Den 2. Adventssonntag in Mesum zu öffnen würde nicht funktionieren, da nach dem Ladenöffnungsgesetz nur ein Adventssonntag im Jahr dafür genutzt werden könne und Mesum bereits anlässlich des Mesumer Weihnachtsmarktes einen Sonntag nutzt.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass die Sonntagsöffnung auf die Ortsteile gesondert vergeben werden könne. Wenn der Bedarf bestehe, möge man dem entsprechen.

 

Herr Holtel stellt klar, dass es unterschiedliche Meinungen der Händler gebe, aber man solle es ihnen überlassen, welche Perspektive für sie am günstigsten sei.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass die Interessenvereinigung Thie auch Mitglied im Handelsverein sei. Die Stimmen des Handelsvereins haben für alle gesprochen.

 

Herr Reiske erklärt, dass es immer mehr Kommunen gebe, die sich von den Sonntagsverkäufen verabschieden würden. Er halte es für wichtig, dass die Stadt eine Haltung zu dieser Frage entwickle.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzauschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rheine über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Rheine vom 28. November 2006.


Abstimmungsergebnis:           16 Ja-Stimmen

                                              1 Nein-Stimme

                                              2 Enthaltungen