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Herr Lütkemeier verweist auf die Vorlage.

 

Herr Reiske fragt an, ob im Bereich der Punktvergabe Punkte für eine erhöhte Dämmung mit vergeben werden können.

 

Herr Lütkemeier weist darauf hin, dass dieses in der Vorlage selber angesprochen sei. Die förderfähigen Maßnahmen zur Reduzierung der Folgekosten nach Nr. 2 (siehe Richtlinien zu Nr. 2 und zugehörige Checkliste) werden den Anforderungen der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) laufend angepasst. Eine Änderung der Checkliste sei daher noch nicht erforderlich. Herr Lütkemeier stellt klar, dass Änderungen entsprechend eingearbeitet werden würden, wenn sich diese ergeben.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Änderungen des städtischen Wohnungsbauprogramms:

 

1.     Die Aufnahme der redaktionellen Änderungen in die Förderrichtlinien des städtischen Wohnungsbauprogramms (Anlagen 1 + 2 der Vorlage)

 

2.     Die Aufhebung der Richtlinie zur Förderung besonderer Projekte (Anlage 3 der Vorlage) und die Aufhebung der Richtlinie für die Vergabe von Aufwendungszuschüssen im Mietwohnungsbau (Anlage 4 der Vorlage)


Abstimmungsergebnis:           einstimmig