II – 1:28:29

 

Frau Dr. Kordfelder verweist auf die Vorlage 265/10 im Haupt- und Finanzausschuss und teilt mit, dass ein gemeinsamer Initiativantrag von der CDU- und FDP-Fraktion vorliege.

 

Herr Holtel berichtet, dass nach intensiven parteiinternen Diskussionen und einer gemeinsam organisierten Diskussionsveranstaltung mit 80 bis 90 Teilnehmern die CDU-Fraktion und FDP-Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht haben. Neben der Aufhebung der Sperrstunde zunächst auf Probe, stünden auch Sicherheit und Sauberkeit in der Innenstadt im Mittelpunkt des Antrages. Ausgehend von Zusagen vonseiten der Betreiber zur Sicherheit und Sauberkeit, deren Einhaltung verbindlich gemacht werden müsse, möchte die CDU- und FDP-Fraktion die Verwaltung beauftragen, mit den Akteuren in der Innenstadt gemeinsame Lösungsmöglichkeiten für Kneipen- und Discobesucher, Anwohner und Passanten zu finden. Die CDU- und FDP-Fraktion stellen folgenden Antrag:

 

1.     Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen rechtlichen Bedingungen eine vorübergehende – zunächst auf 1 Jahr Probe begrenzte – Aufhebung der nächtlichen Sperrstunde möglich ist.

 

2.     Eine derartige befristete Aufhebung der Sperrstunde soll mit zusätzlichen Sicherheits- und Sauberkeitsregelungen verbunden werden, die von den Betreibern entsprechender Discotheken bzw. von den Fast-Food-Ketten der Innenstadt zu finanzieren sind.

 

3.     Es soll geprüft werden, ob und inwieweit über den nächtlichen Einsatz von städtischen Vollzugsbediensteten insgesamt mehr Sicherheit für die Innenstadt organisiert werden kann. Dabei geht es nicht nur um die jeweiligen Eingangsbereiche der Discotheken, sondern um ein breites Umfeld in der Innenstadt bis hin zur Ems. Für die zu erwartenden Kosten für das Sicherheitspersonal sollen die Betreiber der Discotheken eine entsprechende Abgabe leisten.

 

4.     Die Sauberkeit in der Innenstadt wird durch die Restmengen der Erzeugnisse der Fast-Food-Betriebe stark negativ tangiert. Bei Aufhebung der Sperrstunde wird die Abfallentsorgung gegebenenfalls auf neue Strukturen umzustellen sein. Dadurch entstehende Mehrkosten sollen durch die Inhaber dieser Ketten mitfinanziert werden.

 

5.     Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses – nach den Sommerferien – entsprechende Gespräche mit den Beteiligten zu führen, um dem Rat dann das Ergebnis der Gespräche mit einem Verfahrensvorschlag vorzustellen.

 

6.     Bei der Erteilung weiterer und neuer Konzessionen für Discotheken in Rheine ist auf die Verträglichkeit zum Wohnumfeld zu achten. Wir regen an, zukünftig Discotheken ggf. nur noch in Misch- und Gewerbegebieten zuzulassen.

 

Frau Dr. Kordfelder weist darauf hin, dass dem Rat 2 Eingaben vorlägen, die sich gegen den Vorschlag wenden würden. Eine Eingabe stamme von den Marktbeschickern aus Rheine (Anlage 1), die andere vom Handelsverein Rheine (Anlage 2).

 

Herr Mollen glaubt, dass durch den Initiativantrag versucht werde, eine Entscheidung an die Betreiber der Gastronomiebetriebe zurückzugeben, die in einer Bürgerversammlung gesagt hätten, sie wollten sich an dieser Kostenfinanzierung beteiligen. Dass das Personal bei der Stadt eingefordert werden solle, passe nicht zum Thema Stelleneinsparung und Haushaltskonsolidierung. Herr Mollen hat die große Befürchtung, dass bei Bekanntwerden der Zahlen vom Aufwand im Vergleich zum Nutzen der Initiativantrag zurückkommen werde, weil dann die Discothekenbetreiber merken würden, dass sie das nicht finanzieren könnten. Der SPD-Fraktion wäre es lieber gewesen, an dieser Stelle eine klare Entscheidung für oder gegen die Sperrstunde zu treffen.

Ein zweiter Aspekt sei, dass man sich innerhalb der Fraktion darauf verständigt habe, sich möglichst mit Anträgen und zusätzlichen Anforderungen an die Verwaltung zurückzuhalten. Man erzeuge eine Menge Arbeit in der Verwaltung, die ohnehin ausgelastet sei. Herr Mollen plädiert dazu, möglichst schnell eine Entscheidung herbeizuführen, aber diesen Prüfauftrag zurückzuziehen.

 

Herr Reiske erläutert, dass es sich lediglich um einen Prüfauftrag handele, der in verschiedene Richtungen gehe. Der Punkt 3 sei der entscheidende Punkt, indem auch geprüft werden solle, städtische Mitarbeiter in die Stadt zu schicken, was mehr Personal und Kosten für die Stadt bedeute. Keiner der Discotheken und Fast-Food-Ketten werde so viel Geld bereitstellen. Die Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN wolle die Aufhebung der Sperrstunde. Man sehe das Schreiben der Dehoga vom 4. Juni 2010 als überzeugend an.

 

Herr Niehues bezieht sich auf die Aussage von Herrn Mollen, dass bei Anträgen der CDU- und FDP-Fraktion danach gefragt werde, wie viel Arbeit ein Antrag machen würde. Man habe eben einen Antrag der Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN gehört, der in sich überflüssig gewesen sei, da die Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN in der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ein Aufsichtsratsmandat habe. Auf der Tagesordnung stehe auch noch ein Antrag für Fair Fair-Trade, der eigentlich nichts mit der Stadt Rheine zu tun habe. Dort tauche nicht die Frage der Arbeitsbelastung in der Verwaltung auf.

In der öffentlichen Veranstaltung habe man mit der FDP gemeinsam eine breite Diskussion geführt. Das Interesse sei groß gewesen, und es sei sehr deutlich geworden, dass es viele Probleme zu Nachtzeiten in der Innenstadt gebe, die nicht alleine mit der Problematik der Sperrzeit zusammenhängen würden. Die Verkehrssicherheit zu Nachtzeiten, z. B. an der Ems, habe mit den Öffnungszeiten der Discotheken nichts zu tun. Die Frage der Sauberkeit stelle sich generell und nicht nur im Zusammenhang mit der Sperrstunde. Es wäre zu begrüßen, wenn die Gespräche der Verwaltung mit den Akteuren helfen würden, vielleicht auch ein Teil dieses Problems mit zu lösen. Und wenn die Betreiber sagen würden, dass sie sich eine finanzielle Beteiligung an den Kosten sehr gut vorstellen könnten, solle man auch die Frage an die Betreiber stellen, was sie bereit seien, dafür zu zahlen. Dieses sei eine Verwaltungsaufgabe und keine politische.

 

Herr Ortel stellt klar, dass die Dehoga-Stellungnahme nur eine Aussage sei. Es gäbe hier aber viele Betroffene in dem Bereich. So stelle sich die Frage, ob die Stellungnahme des Sprechers der Marktbeschicker gar nicht zähle. Hier gebe es eine ganz klare Ablehnung zur Aufhebung der Sperrstunde. Der Initiativantrag sei natürlich mit Arbeit für verschiedene Stellen der Verwaltung verbunden, aber es sei kein vorschneller Beschluss. Es gebe Gruppen in der Bevölkerung, die Nutznießer durch diese Veränderung seien, aber es gebe auch Leidtragende. Dies alles müsse abgewogen werden.

 

Herr Mollen merkt an, dass es sich bei der Sauberkeit, dem Lärm etc. um gesamtgesellschaftliche Probleme handele. Diese seien anzugehen und zu lösen, aber sie explizit an die Sperrstunde zu koppeln, sei falsch. Das alles dann auch noch von den Betreibern finanzieren zu lassen, welches nicht nur ein Problem der Matthiasstraße und der Innenstadt sei, sondern beispielsweise auch der Elter Straße, sei nicht richtig.

 

Herr Kuhlmann stellt klar, dass die Vorlage einen sehr abgewogenen Entscheidungsweg aufgezeigt habe. Man habe dies am großen Runden Tisch entschieden, an dem auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertreten gewesen sei. Man habe genau diese Fragestellung zusammen mit der Polizei, der Dehoga und mit örtlichen Vertretern erörtert und auch im Gespräch bei der Sparkasse eine sehr gute Diskussion geführt. Man müsse aber beachten, was das Gesetz sage. Demnach ist eine Sperrzeitverlängerung nur dann machbar, wenn es ein öffentliches Bedürfnis gebe. Man könne sicherlich Forderungen aufstellen um mehr Sicherheit und Sauberkeit zu schaffen, ob das bei einer gerichtlichen Prüfung ausreiche, könne man nicht sagen. Herr Kuhlmann favorisiert es keinen Antrag zu stellen. Er halte es für eine gefährliche Diskussion, jetzt wieder das Thema „Sicherheit in der Innenstadt“ aufzugreifen. Die Situation sei dank der Discothekenbetreiber und deren privaten Sicherheitsdienste in den schwierigen Bereichen gut gelöst. Es gebe eine hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei; dieses habe Herr Künstler hervorragend aufgebaut, und Herr Kramer führe dieses weiter. Sollte jetzt eine Debatte losgetreten werde, die Innenstadt sei unsicher und unsauber, habe man unter Umständen ein Problem. Herr Kuhlmann weist darauf hin, dass die Mitarbeiter der TBR jeden Tag am Wochenende um 04:45 Uhr anfangen, die Innenstadt zu reinigen. Außerdem informiert er, dass er auch Äußerungen von Nachbarn bekommen habe, die gegen die Sperrzeitverkürzung vorgehen wollten.

 

Frau Dr. Kordfelder lässt sodann über den Antrag zur Aufhebung der Sperrstunde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:             7    Ja-Stimmen

                                             35    Nein-Stimmen

                                               2    Stimmenthaltungen

 

 

Frau Dr. Kordfelder lässt anschließend über den Initiativantrag der CDU- und FDP-Fraktion abstimmen.


  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen rechtlichen Bedingungen eine vorübergehende – zunächst auf 1 Jahr Probe begrenzte -  Aufhebung der nächtlichen Sperrstunde möglich ist.

 

  1. Eine derartige befristete Aufhebung der Sperrstunde soll mit zusätzlichen Sicherheits- und Sauberkeitsregelungen verbunden werden, die von den Betreibern entsprechender Diskotheken bzw. von den Fast-Food-Ketten der Innenstadt zu finanzieren sind.

 

  1. Es soll geprüft werden, ob und inwieweit über den nächtlichen Einsatz von städtischen Vollzugsdiensten insgesamt mehr Sicherheit für die Innenstadt organisiert werden kann. Dabei geht es nicht nur um die jeweiligen Eingangsbereiche der Diskotheken, sonder um ein breites Umfeld in der Innenstadt bin hin zur Ems. Für die zu erwartenden Kosten für das Sicherheitspersonal sollen die Betreiber der Diskotheken eine entsprechende Abgabe leisten.

 

  1. Die Sauberkeit in der Innenstadt wird durch die Restmengen der Erzeugnisse der Fast-Food-Betriebe stark negativ tangiert. Bei Aufhebung der Sperrstunde wird die Abfall-Entsorgung ggf. auf neue Strukturen umzustellen sein. Dadurch entstehende Mehrkosten sollen durch die Inhaber dieser Ketten mit finanziert werden.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des HFA – nach den Sommerferien – entsprechende Gespräche mit den Beteiligten zu führen, um dem Rat dann das Ergebnis der Gespräche mit einem Verfahrensvorschlag vorzustellen.

 

  1. Bei der Erteilung weiteren und neuen Konzessionen für Diskotheken in Rheine ist auf die Verträglichkeit zum Wohnumfeld zu achten. Wir regen an, zukünftig Diskotheken ggf. nur noch in Misch- und Gewerbegebieten zuzulassen.

Abstimmungsergebnis:           24 Ja-Stimmen

                                             20 Nein-Stimmen