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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung
der Strategie- und Finanzkommission sowie des Haupt- und Finanzausschusses die
nachfolgenden Grundsätze zur Haushaltskonsolidierung:
1. Konsolidierungsziel
ist die dauerhafte strukturelle Konsolidierung von
10 Mio. € in einem Zeitraum von fünf Jahren (2011 – 2015).
2.
Das
Veräußern von Vermögen ist nur erlaubt, wenn dies langfristig und dauerhaft zu
Ergebnisverbesserungen führt (wirtschaftliche Betrachtungsweise).
3.
Jegliche
Ergebnisverbesserungen sind zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen.
4.
Dem Rat
der Stadt Rheine ist über die Ergebnisse zweimal jährlich zu berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig