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Herr Ottenhus berichtet den Ausschussmitgliedern, dass die VERPA e. V. (Vereinigung der Leiterinnen und Leiter örtlicher Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen) zwei Gutachten in Auftrag gegeben hat. Ein Gutachten beschäftigt sich mit Fragen zur Jahresabschlusserstellung bzw. zum Umfang der Jahresabschlussprüfung (www.verpa-nrw.de) unter Berücksichtigung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung. Ferner ist ein umfangreiches Gutachten zur Rechtstellung der Leitungen der örtlichen Rechnungsprüfung verfasst worden, das Herr Ottenhus den Fraktionen zur Verfügung stellt, das aber auch auf der o. g. Internetseite abrufbar ist.

 

Herr Kotte fragt an, ob die Gutachten die Verantwortung und Haftung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses thematisieren. Laut Herrn Ottenhus beziehen sich die Gutachten eher auf die (beamtenrechtliche) Haftung der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung. Ergänzend zu dem Gutachten verweist er auf die Ausführungen der 4. Handreichung des Innenministeriums NRW zur Gemeindeordnung und zur Gemeindehaushaltsverordnung, in der zur Rechnungsprüfung und zum Rechnungsprüfungsausschuss ausführlich Stellung genommen wird.