Sitzung: 26.10.2010 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
1:31:30
Herr Kuhlmann verliest folgende 4 Eingaben:
1. Antrag
des Stadtteilbeirates Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe
vom
7. Oktober 2010
Der Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe beantragt die
Umsetzung einer Baumaßnahme für eine Signalanlage/eine Überschreithilfe
für Fußgänger auf der Salzbergener Straße (Höhe Sandkuhle), um den Fußgängern und Radfahrern ein sicheres Überqueren der Salzbergener Straße zu ermöglichen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Von Anliegern des Kreuzherrenweges wurde bereits mit
Schreiben vom 8. September 2010 ein gleich lautender Wunsch auf Errichtung
einer Fußgängersignalanlage auf der Salzbergener Straße in Höhe der Einmündung
Sandkuhle geäußert. Die Eingabe der Anlieger Kreuzherrenweg wurde dem
Bauausschuss in seiner Sitzung am 30. September 2010 zur Kenntnis gegeben. Dort
wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der betreffende
Straßenabschnitt in der Zuständigkeit von Straßen NRW liege, dass aber trotzdem
seitens der Verwaltung Verkehrszählungen durchgeführt werden sollen.
Die
Verkehrszählung wurde am 5. Oktober 2010 in der Zeit von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr
durchgeführt.
Verfahrensvorschlag:
Die
Verwaltung wird das Ergebnis dieser Verkehrszählung mit dem Antrag des
Stadtteilbeirates sowie den Eingaben der Anlieger Kreuzherrenweg an Straßen NRW
weiterleiten mit der Bitte, eine für die Anlieger befriedigende Lösung herbeizuführen.
2. Einführung eines Bürgerhaushaltes; Bürgerantrag von Herrn Hemelt,
Sacharowstraße 3,
48431 Rheine, gem. § 24 GO
Mit E-Mail vom 8. Oktober 2010 regt Frank Hemelt die Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Rheine an.
Der Bürgerhaushalt ist eine direkte Art von kommunaler Bürgerbeteiligung.
Die Verwaltung einer Stadt bemüht sich dabei um mehr Haushaltstransparenz und
lässt die Bürger über mindestens Teile der frei verwendbaren Haushaltsmittel mitbestimmen und entscheiden. Über
die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürger
dabei in einem deliberativen Prozess
selbstständig, der die Verwaltung vorwiegend
moderierend und beratend begleitet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu
dieser Thematik wurde bereits im Mai diesen Jahres Herrn Hemelt eine umfassende
Stellungnahme zugeleitet und darauf hingewiesen, dass die Einführung eines
Bürgerhaushaltes mit erheblichen personellen und sonstigen finanziellen Ressourcen
verbunden sei, die augenblicklich und in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung
stehen werden.
Verfahrensvorschlag:
Aus
Sicht des Haupt- und Finanzausschusses wird derzeit keine Möglichkeit zur
Einführung eines Bürgerhaushaltes gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt,
Herrn Hemelt eine entsprechende Stellungnahme zuzuleiten.
3. Wiedereinrichtung eines Arbeitslosenzentrums; Bürgerantrag von
Herrn Hemelt, Sacharowstraße
3, 48431 Rheine, gem. § 24 GO
Mit E-Mail vom 20. Oktober 2010 regt Frank Hemelt die Wiedereinrichtung eines Arbeitslosenberatungszentrums für erwerbslose Menschen in Rheine an.
Ab 1. Januar 2011 stehen wieder
jährlich rund 5 Millionen Euro aus Mitteln des Landes NRW sowie aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds NRW zur Verfügung. Ein Eigenanteil wird für die
Förderung vorausgesetzt. Anträge auf Landesförderung können ab sofort über die
Regionalagenturen bei den Bezirksregierungen eingereicht werden. 80 % der
Personal- und Sachkosten für eine Beratungsfachkraft sollen gefördert werden.
Die Höhe der förderfähigen Sachkosten ist auf 15.600,00 € jährlich begrenzt. 20
% müssen kofinanziert werden. Je Arbeitslosenzentren werden 50 % der
nachgewiesenen zuschussfähigen Gesamtausgaben mit Mitteln des ESF bis zu einer
Höhe von 31.200,00 € gefördert. Die übrigen 50 % müssen kofinanziert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den vorliegenden Informationen
der Landesregierung richtet sich das neue Förderprogramm insbesondere an
erwerbslose Menschen im Alg-II-Bezug. Zz. ist nicht bekannt, ob Einrichtungen
aus Rheine das Landesprogramm nutzen wollen. Aus Sicht der Verwaltung ist für antragstellende
Einrichtungen eine enge Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt als Leistungsträger
nach dem SGB II angezeigt. Außerdem erfordert das Förderverfahren die Vorlage
eines regionalen Konsenses.
Verfahrensvorschlag:
Die Verwaltung wird interessierten Einrichtungen bei der
Antragstellung ihre Unterstützung anbieten.
4. Graffiti am Emsufer; Eingabe von Herrn Dr. med. Josef Vinnemann,
Münsterstraße 67a, 48431 Rheine
Mit Schreiben vom 21. Oktober 2010 regt Herr Dr. med. Vinnemann an, eine bestimmte Fläche für die Dauer von ca. einem Jahr, kostenfrei, jungen Leuten für Graffitis zur Verfügung zu stellen. Nach einem halben Jahr sollte dann über die Beseitigung bzw. Erhaltung dieser Darstellungen entschieden werden, wobei eine oder mehrere Prämien ausgesetzt werden sollten.
Herr Dr. med. Vinnemann beobachte seit über einem Jahr, dass am Emsufer Malereien entstehen, denen man den Charakter eines Kunstwerkes nicht absprechen könne. An den Brückenfundamenten und auch an der Schutzmauer gegen Hochwasser sei Platz im Überfluss vorhanden. Auch die Pflasterung könne man bildnerisch umfunktionieren. Hier könne eine Bildergalerie entstehen, die zudem eine Reklame für die Stadt sein könnte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Über Aktivitäten
und Begleiterscheinungen der Sprayerszene wurde in den vergangenen Jahren
wiederholt kontrovers diskutiert. Zwischen Polizei, Ordnungsbehörde und
Jugendamt besteht Einvernehmen, dass Verschmutzungen durch Graffiti in Rheine
zwar ein Problem darstellen, wenn auch nicht so gravierend wie in vielen anderen
Städten. Die einzige legale Fläche unter der Ludgeribrücke in Rheine soll
bestehen bleiben. Wichtig ist, dass illegale Aktivitäten konsequent verfolgt
und Graffiti auf illegalen Flächen umgehend beseitigt werden.
Verfahrensvorschlag:
Verweisung der Anregung an den
Kriminalpräventiven Rat.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt allen Verfahrensvorschlägen zu.