7.1. Die drei Rheiner Gymnasien bleiben bei G 8

 

Frau Ehrenberg verliest folgende Information:

 

„Die drei Rheiner Gymnasien wollen bei der derzeitigen Schulzeit mit Erwerb des Abiturs nach acht Gymnasial-Jahren bleiben und nicht am Schulversuch „Abitur nach 12 oder 13 Jahren“ (4 Grundschul- und 8 bzw. 9 Gymnasialjahre) teilnehmen.

 

Es ist somit keine Beratung im Schulausschuss zur Teilnahme am Schulversuch und keine Entscheidung des Rates erforderlich. Entsprechende Anträge des Schulträgers müssten ansonsten bis zum 15.12.10 bei der Bezirksregierung gestellt werden“.

 

7.2. Antrag auf der Grüterschule auf Umwandlung in eine Ganztagsförderschule

 

Frau Ehrenberg verweist auf den am 18.11.2010 gestellten Antrag der Grüterschule auf Umwandlung in eine Ganztagsförderschule. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Frau Ehrenberg verliest hierzu folgende Information:

 

„Die Bezirksregierung Münster hat beim Verwaltungsgespräch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung bei der Bezirksregierung Münster am 02.11.10 u. a. erwähnt, dass noch Halbtagsschulen in Ganztagsschulen umgewandelt werden können und dabei neben Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen auch Förderschulen genannt.

 

Der Rat der Stadt Rheine hatte am 14.12.2005 beschlossen, die drei Hauptschulen und die Grüterschule, Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, in Ganztagsschulen umwandeln. Ein entsprechender Antrag mit einem pädagogischen und organisatorischen Konzept und einem Auszug über den Ratsbeschluss vom 14.12.2005 wurde am 02.03.2006 gestellt.

 

Lt. Bescheid vom 03.07.2006 konnte dem Antrag zum 01.08.2006 leider nicht entsprochen werden, weil die im Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichten, um landesweit weitere ca. 23 Förderschulen in neue Ganztagsförderschulen umzuwandeln. Im Regierungsbezirk Münster konnten lt. Schreiben der Bezirksregierung nur weitere 4 Förderschulen berücksichtigt werden.

 

Die Rheiner Hauptschulen wurden 2006 bzw. 2008 in Ganztagsschulen umgewandelt. Da nunmehr evtl. die Möglichkeit besteht, die Grüterschule zum 01.08.11 oder 01.08.12 in eine Ganztagsschule umzuwandeln, hat die Grüterschule mit Schreiben vom 18.11.10 ihren Antrag aus dem Jahr 2005 bekräftigt.

 

Die Schulverwaltung hat hierüber am 15.11.10 die Bezirksregierung informiert. Diese hat am gleichen Tag Folgendes mitgeteilt:

 

„Die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung sieht u. a. einen Ausbau des Ganztags vor. Zurzeit laufen dazu die Haushaltsverhandlungen für den Haushaltsentwurf 2011 mit dem Finanzministerium. Ein Beschluss des Kabinetts ist voraussichtlich noch für Dezember 2010 vorgesehen. Seitens des MSW ist für die OGS u. a. ein Aufwuchs von weiteren 20.000 Plätzen und für die Sekundarstufe I von weiteren Ganztagsschulen - unabhängig von der Schulform - gewünscht. Das Finanzministerium steht auf dem Standpunkt, den weiteren Ausbau weitestgehend aus Demographiegewinnen zu finanzieren.

 

Unabhängig davon nehmen die Bezirksregierungen für den Ausbau weiterer gebundener Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I Interessensbekundungen der Schulträger (abgestimmt mit den Schulen) entgegen und melden diese dem MSW.

 

Insofern kann ich Ihre Anfrage zunächst nur als Interessensbekundung werten. Ob die Grüterschule zum Schuljahr 2011/2012 oder zum Schuljahr 2012/2013 eine gebundene Ganztagsschule werden kann, muss ich offen lassen. Gleichwohl werde ich das MSW über das Interesse der Grüterschule informieren. Sobald sich konkretisiert, ob bzw. welche Schulen unter welchen Voraussetzungen zu Ganztagsschulen umgewandelt werden können, kann ich Ihnen mitteilen, ob Ihr Antrag vom 02.03.2006 lediglich bekräftigt oder erneuert werden muss und ob dazu weitere Unterlagen einzureichen sind.“

 

Soweit die Stellungnahme der Bezirksregierung.

 

Da der Ratsbeschluss vom 14.12.2005 noch Gültigkeit hat, wird die Verwaltung entsprechend der Vorgabe der Bezirksregierung den Antrag vom 02.03.2006 zur Umwandlung der Grüterschule in eine Ganztagsschule bekräftigen oder erneuern.“

 

Die Schulausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für die Erneuerung des Antrages auf Umwandlung der Grüterschule zu einer Ganztagsschule aus.

 

7.3. Schulbudgetierung

 

Frau Nagelschmidt nimmt Bezug auf den Antrag der Stadtschulleiterkonferenz, in dem die Bitte vorgetragen wird, die Schulbudgetierung wie bislang fortzuführen.

 

Frau Ehrenberg verliest den Antrag der Stadtschulleiterkonferenz. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Schulausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, dass im Rahmen einer Vorlage über die Änderung der bisherigen Dienstanweisung über die Bewirtschaftung von Geldmitteln in Schulen der Stadt Rheine in der nächsten Schulausschusssitzung beraten werden soll.

                               

Anschließend soll der Punkt dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

 

7. 4. Kein Kind ohne Mahlzeit

 

Frau Ehrenberg verliest folgende Information:

 

Die Stadt Rheine hat von der Bezirksregierung Münster am 25.10.10 einen Zuwendungsbescheid für das Schuljahr 2010/11 zum Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ erhalten. Für 537 Schüler/innen in Ganztagsschulen wird ein Landeszuschuss von 107.400 € bewilligt.

 

Damit kann an 200 Essenstagen im Jahr das Mittagessen mit einem Landeszuschuss von 1,00 € bezuschusst werden. Die Stadt zahlt zusätzlich einen Zuschuss von 53.700 €, was einem täglichen Zuschuss von 0,50 € entspricht. Somit bleibt für die Eltern der bedürftigen Schüler/innen noch ein Eigenanteil von 1,00 €.“

 

7.5. Antrag von Bündnis 90 Die Grünen zur Wiedereinführung der Grundschulbezirksgrenzen

 

Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen hat mit Schreiben vom 07.10.10 die Wiedereinführung der Grundschulbezirksgrenzen beantragt. In einem Schreiben an die Bürgermeisterin führt sie aus, dass sie aufgrund der Entwicklung der Schülerströme im Grundschulbereich eine Wiedereinführung der Grundschulbezirksgrenzen für notwendig hält. So habe die Auflösung der Grenzen zu einer Bestandsgefährdung für die Konradschule geführt.

 

Weiter habe die Aufhebung der Grenzen zu einer gesellschaftlichen Separierung in der Ludgerusschule geführt. Im jetzigen ersten Jahrgang besuche lediglich ein Kind ohne Migrationshintergrund diese Schule. Diese Entwicklung sei nicht zielführend für den dringend notwendigen gesellschaftlichen Integrationsprozess von Kindern mit einem Migrationshintergrund.

 

Die Stadt Rheine unterhalte aus Gründen der guten Erreichbarkeit viele dezentrale Grundschulen. Dieses solle nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch so bleiben. Man wende sich mit dem Antrag gegen die Fortsetzung des um sich greifenden Schüler/innentourismus.

 

Die Schulverwaltung gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Der Gesetzentwurf des 4. Schulrechtsänderungsgesetzes enthält u. a. eine Änderung des § 84 Schulgesetz NRW. Danach kann der Schulträger für jede öffentliche Schule durch „Rechtsverordnung“ ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Verpflichtung zur Wiedereinführung der Schulbezirke besteht nicht.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat der Schulverwaltung der Stadt Rheine am 05.10.10 auf Rückfrage mitgeteilt, dass der Städte- und Gemeindebund beim Anhörungsverfahren zum Schulrechtsänderungsgesetz keine Bedenken zur Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen anmelden wird, weil die  Schulträger lt. Gesetzentwurf aufgrund der „Kann-Regelung“ selbst entscheiden können, ob sie die Schulbezirksgrenzen wieder einführen wollen.

 

Der Städte- und Gemeindebund hat lt. Auskunft des Hauptreferenten Herrn Dr. Menzel bisher von keiner Kommune eine Rückmeldung dahingehend, dass sie die Schulbezirksgrenzen wieder einführen will.

 

Herr Dr. Menzel hat angemerkt, dass es derzeit noch völlig offen ist, ob es beim Land NRW eine politische Mehrheit zum Gesetzentwurf des 4. Schulrechtsänderungsgesetzes geben wird.

 

Die Schulverwaltung der Stadt Rheine empfiehlt, zunächst den Beschluss zum Gesetzentwurf des 4. Schulrechtsänderungsgesetzes abzuwarten und,  falls den Kommunen per Gesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, die Schulbezirksgrenzen wieder einzuführen, über die Wiedereinführung der Grundschulbezirksgrenzen in Rheine zu beraten.

 

Die Wiedereinführung wird frühestens zum Schuljahr 2012/13 möglich sein, weil die Grundschulanmeldungen zum Schuljahr 2011/12 bereits Anfang November 2010 erfolgt sind.“

 

7.6. Regionales Bildungsnetzwerk

 

Frau Ehrenberg teilt mit, es stünde das Leitbild Regionales BildungsNetzwerk sowie die Dokumentation der dritten Bildungskonferenz im Kreis Steinfurt, die am 7. Juli 2010 stattgefunden habe, zur Verfügung.

 

Sie teilt mit, dass am 24.09.2010 eine Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt und den Jugendämtern im Kreis Steinfurt geschlossen wurde.

 

Frau Ehrenberg teilt mit, dass es am 15.12.2010 eine Fachtagung im Kloster Gravenhorst zum Thema Inklusion geben wird.