Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Frau Dr. Kordfelder weist auf Unterschriftenlisten unter dem Tenor „Hundebesitzer wehrt euch“ hin, die von Frau Bartelheimer eingereicht wurden.

 

Herr Lütkemeier informiert, dass es auf Initiative der SPD-Fraktion eine Zusammenkunft der Fraktionen gegeben habe, welche durch die Verwaltung begleitet wurde.

 

Herr Roscher erläutert, dass die SPD-Fraktion bereit gewesen wäre, eine Anpassung für den 1. Hund auf 66,00 €, für den 2. Hund auf 84,00 € und für den 3. Hund auf 102,00 € durchzuführen. Es habe keinen Konsens unter den Fraktionen gegeben. Die SPD-Fraktion folge daher dem Verwaltungsvorschlag und beantragt einige Anpassungen. Die Satzung solle in § 2 vor Absatz 2 ergänzt werden. Hundehalter erhalten bei Nachweis der Teilnahme an einer wesensprägenden Hundeausbildung und einer bestandenen Begleithundeprüfung mit ihrem Hund in einer vom VDH anerkannten angeschlossenen Einrichtung einen Steuernachlass von 10,00 €. Ebenso gelte dieses für den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Des Weiteren solle die Satzung in § 3 (IV) neu gestaltet werde. Hunde, die älter als 14 Jahre seien, sollen eine Steuerbefreiung erhalten. Der jetzige Absatz 4 solle dann Absatz 5 werden.

 

Herr Holtel weist darauf hin, dass, wenn die scharfe Progression, durch die sich bei der Anschaffung von mehr als 2 Hunden auch die Steuer für den ersten Hund erhöht hätte, gestrichen werde, die übrigen Hundebesitzer dieses zu tragen haben. Die FDP-Fraktion schlägt vor, den 1. Hund mit 60,00 €, den 2. mit 78,00 € und den 3. Hund mit 96,00 € zu besteuern und die Steuerprogression zu streichen.

 

Herr Reiske erläutert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich für die Vorlage der Verwaltung ausspreche. Fiskalisch betrachtet sei es notwendig, zu einer entsprechenden Erhöhung der Hundesteuer zu kommen.

 

Herr Lütkemeier informiert auf Nachfrage von Herrn Reiske, dass Hunde die jagderwerbsmäßig benötigt werden, von der Hundesteuer befreit werden.

 

Herr Niehues dankt der SPD-Fraktion für die Initiative. Die CDU-Fraktion sei bereit, die Progression aus der Satzung herauszunehmen. Die CDU-Fraktion beantragt eine Erhöhung der Steuer für den 1. Hund auf 60,00 €, den 2. Hund auf 78,00 € und den 3. Hund auf 96,00 €. Es solle keine Veränderung bei den Kampfhunden geben. Die bestehenden Sätze von 420,00 € für den 1. gefährlichen Hund, 480,00 € für den 2. gefährlichen Hund und 540,00 € für den 3. und mehr gefährliche Hunde solle beibehalten werden. Die Zuordnung der einzelnen Rassen solle ebenfalls bestehen bleiben. Einen Jagdhund zu unterhalten, sei ein Hobby, und müsse ebenfalls besteuert werden. Zu den vorhandenen Ausnahmeregelungen sollen keine neuen zusätzlichen Ausnahmeregelungen geschaffen werden.

 

Frau Dr. Kordfelder verweist auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Alternative für Rheine, da von der Fraktion heute niemand anwesend sei.

 

Herr Lütkemeier informiert, dass in der Änderungssatzung die Höhe der Steuer geändert werde und nicht die Steuersätze. Weiter werde vorgeschlagen, die Hunderasse Alano aus der Satzung zu streichen, da es diese nicht mehr gebe. Die kommunalen Spitzenverbände haben dieses ebenfalls vorgeschlagen. In der Auflistung der gefährlich eingestuften Hunde unter § 2 (II) solle dann unter Ziffer 5 die Rasse Alano gestrichen werden.

 

Frau Dr. Kordfelder lässt sodann über den Antrag der SPD-Fraktion inklusive der von Herrn Lütkemeier vorgetragenen Ergänzungen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:    6        Ja-Stimmen

11          Nein-Stimmen

1             Stimmenthaltung

 

Frau Dr. Kordfelder lässt sodann über den Antrag der CDU- und FDP-Fraktion inklusive der von Herrn Lütkemeier vorgetragenen Ergänzungen abstimmen.


Abstimmungsergebnis:           10        Ja-Stimmen

6                 Nein-Stimmen

2          Stimmenthaltungen