Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Niehues macht deutlich, dass die CDU-Fraktion derzeitig keinen Beschluss zur Steuererhöhung fassen könne. Momentan kenne man zum Haushaltsentwurf nur einige Eckpunkte. Bevor der Entwurf für den neuen Haushalt nicht vorliege, könne auch noch nicht über eine Steuererhöhung im Volumen von insgesamt rund 2 Mio. € entschieden werden. Herr Niehues hält fest, dass allerdings sehr vieles dafür spreche, dass am Ende einer intensiven Diskussion zu den Haushaltsplanberatungen 2011 eine Erhöhung der kommunalen Steuern stehen könne. Die Haushaltslage sei dramatisch schlecht. Die Eckwerte des Entwurfes seien sehr wage gewesen. Viele Kostenpositionen, wie die Kreisumlage oder die Sozialkosten, seien nur ungefähr ermittelt worden. Die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft müssen bei diesem Diskussionsprozess mitgenommen werden. Ihnen müssen die zur Wahl stehenden Alternativen verdeutlicht werden.

 

Die CDU-Fraktion beantragt eine Einberufung einer Einwohnerversammlung. Die Bürger sollen Informationen über Kosten und Erträge erhalten und aktiv an Sparvorschlägen und Anregungen beteiligt werden. Dieses solle geschehen, bevor der Rat die Beratung aufnehme. Diese Veranstaltung könne auch als Informationsveranstaltung benannt werden und solle dann von der Verwaltung unter Beteiligung der Politik einberufen werden. Als Zeitrahmen sei die zweite Januarhälfte 2011 vorgesehen, da erst im Februar die Haushaltsplanberatungen beginnen. Die Steuer- und Gebührenbescheide für 2010 seien auch ohne einen neuen Ratsbeschluss für 2011 gültig. Es gebe keine Vorschrift, wonach ein neuer Steuerbescheid Anfang Januar vorliegen müsse. Die Veränderungen seien auch im Verlauf eines Jahres und auch rückwirkend zum 1. Januar rechtlich wirksam. Man müsse also keine 2 Bescheide rausschicken.

 

Herr Lütkemeier hält fest, dass die Eckdaten zum Haushalt 2010 und den Folgejahren sehr dezediert dargestellt wurden und dass verdeutlicht wurde, aus welchen Quellen diese Daten abgerufen wurden. Bei den Steuererträgen wurde deutlich darauf hingewiesen, dass noch die Novembersteuerschätzung ausstehe. Die Regionalisierung sei erst jetzt erfolgt. Zur Kreisumlage habe man außerdem sehr deutlich gemacht, mit welchem Hebesatz die Kreisumlage betrachtet werde. Es wurde sehr deutlich gemacht, dass der Kreis von einer deutlich höheren Kreisumlage ausgehe, als von uns bei den Eckdaten geplant wurde. Zu dem Zeitpunkt war nicht bekannt, wie das Zahlenwerk des Kreises aussehe. Bei den Schlüsselzuweisungen standen damals keine weiteren Informationen zur Verfügung. Deutlich gemacht wurde auch, dass die eigenen Steuerkraftzahlen bekannt seien, allerdings nicht die landesweiten Steuerkraftzahlen. An vielen Stellen fehlten noch die entsprechenden Informationen und Grundlagen. Es sei allerdings seriös auf der Basis der zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen und Quellen gerechnet und ermittelt worden. Es seien nicht einfach wage Zahlen geliefert worden.

 

Herr Lütkemeier trägt die in der Anlage 1 der Niederschrift beigefügte Stellungnahme vor.

 

Herr Lütkemeier hält fest, dass es somit keine Verbesserung des Haushaltes, sondern eine weitergehende Verschlechterung gebe.

 

Herr Roscher erläutert, dass die Haushaltspositionen kaum noch Spielraum zum Sparen geben würden. Es gebe keine andere Alternative, als die Hebesätze anzupassen. Auch eine Infoveranstaltung könne nicht entsprechend helfen. Die Kompetenz für den Haushalt liege beim Rat der Stadt. Die Beteiligung der Bürger sei sinnvoll, und man müsse sich weiter in Richtung eines Bürgerhaushaltes bewegen; allerdings müsse der Bürger im Erstellungsprozess stärker eingebunden werden.

 

Herr Lütkemeier macht deutlich, dass sich die Verwaltung nicht dagegen sperren würde, die Bürgerinnen und Bürger in die Aufstellung und Beratung des städtischen Haushaltes einzubeziehen. Herr Lütkemeier informiert, dass die Stadt Rheine die Gebühren für die Technischen Betriebe Rheine mit den Grundbesitzabgabenbescheiden festsetzt im Auftrag der Technischen Betriebe Rheine. Die entsprechenden Steuern und Gebührenabgaben werden durch Jahressteuerbescheide festgesetzt.

Wenn eine Haushaltssatzung im Entwurf aufgestellt und dort festgelegt werde, dass die Steuerhebesätze für die Realsteuern über die Haushaltssatzung festgesetzt werden, dann dürfen, wenn ein Haushaltsplanentwurf und eine Haushaltssatzung im Entwurf aufgestellt und eingebracht worden seien, die Steuern aber solange, wie der Haushalt noch nicht beschlossen und nicht bekannt gemacht worden sei, nur nach den Hebesätzen des Vorjahres erhoben werden.

Sollten die Hebesätze nicht über eine eigene Hebesatzsatzung beschlossen werden, gebe es die Möglichkeit, die Steuern schon zu Beginn des Jahres auf der Basis der neuen Hebesätze festzusetzen. Wenn das nicht der Fall sei, erfordert dieses einen mit Mehrkosten verbundenen Änderungslauf mit Änderungsbescheiden.

 

Herr Reiske erläutert, dass es richtig sei, die Bürger zu informieren. Allerdings halte er es in diesem Fall aus finanziellen Gründen nicht für den gangbaren Weg. Die Kosten für die Änderungsbescheide mit 20.000,00 € seien zu hoch. Die Fraktion BÜN­DNIS90/DIE GRÜNEN folge der Verwaltung.

 

Herr Holtel entgegnet, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer enorme Auswirkung auf eine mögliche Industrieansiedlung im Norden von Rheine hätte. Hinzu komme im kommenden Jahr, dass die Bürger durch die Abgabe für die erneuerbaren Energien weitere Ausgaben haben. Weiter werden Bürger durch die Abgaben nach dem KAG für den Ausbau der Straßenbeleuchtung getroffen. Die FDP-Fraktion sehe sich heute nicht in der Lage, der Vorlage zuzustimmen. Sie wolle sich nach Vorlage des Haushaltes intensiv mit dem Haushalt beschäftigen, um Ende Januar in einer Sondersitzung zu einem Vorschlag zu kommen.

 

Frau Fehrmann stellt klar, dass es keine Alternative zur Steuererhöhung gebe. Für den Bürger sei es nicht mehr möglich, in einer Informationsveranstaltung etwas zu bewegen. Eine Bürgerbeteiligung sei sinnvoll, jedoch nicht, wenn es zu spät sei. Die Politik habe hier die Verantwortung.

 

Herr Mollen halte die Informationsveranstaltung für eine Alibiveranstaltung, um sich vor einer Entscheidung zu drücken. Trotz einer Informationsveranstaltung werde man um eine Steuererhöhung nicht umherkommen.

 

Frau Dr. Kordfelder hält fest, dass unter TOP 6 Mindereinnahmen von 56.000,00 € entgegen der Vorlage der Verwaltung zugestimmt wurden und das 20.000,00 € zusätzlich aufgebracht werden müssen, wenn Änderungsbescheide erstellt werden müssen.

 

Herr Wilp erläutert, dass das bedeuten würde, dass, wenn den Ansätzen der Verwaltung nicht gefolgt werden würde, auf etwas verzichtet werde. Jedoch müssten die bisherigen Sätze die Grundlage sein. Die Gründe, die bisher vorgetragen wurden, treffen nicht die Sache. Bei der Bürgerinformation gehe es darum, dem Bürger die Situation zu schildern. Herr Wilp sehe auch die letzte Verantwortung bei der Politik. Die Parteien müssen sich ändern und bürgernäher werden. Es sei fraglich, ob ein Bescheid nicht ausreiche, der bis zum 15. Februar versandt werde.

 

Herr Gude betont, dass keine Zweifel zum Haushalt bestehen. Es gebe nur sehr viele Unsicherheiten.

 

Herr Niehues erläutert, dass sich die Zahlen noch nachträglich nach der Eckwertediskussion verändert haben. Den Bürgern müsse glaubhaft gemacht werde, dass bei keiner Steuererhöhung die Haushaltssicherung drohe. Herr Niehues denkt, dass man mit einem Bescheid auskomme. Organisatorische Dinge könne man regeln.

 

Herr Reiske fragt an, warum die Verwaltung diese Informationsveranstaltung durchführen solle. Es sei fraglich, warum die Partei nicht selber diese Veranstaltung durchführe.

 

Herr Lütkemeier erläutert, dass die Ausgabenseite mit der zukünftigen Entwicklung 3 Jahre im Vorgriff bekannt sei. Die Haushalts- und Eckdatenplanung baue darauf auf. Gesetzliche Anforderungen und Beschlüsse des Rates werden berücksichtigt. Die Unsicherheiten seien von der Verwaltung explizit benannt worden. Dies seien Unsicherheiten, die zu einer Verschlechterung führen würden. Herr Lütkemeier hält fest, dass er die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in fast jeder Sitzung über die Ausführung des Haushaltes der Stadt, insbesondere auch über die Ertragsseite, informiere. Der Haushalt der Stadt sei im Wesentlichen von den dargestellten Eckdaten abhängig. Herr Lütkemeier erläutert, dass er keine Möglichkeit sehe, dass die nötigen Mittel auf anderem Wege realisiert werden können. Herr Lütkemeier trägt die in der Anlage 2 der Niederschrift beigefügte Stellungnahme vor.

 

Herr Wilp fragt an, ob es richtig gewesen sei, dass der Haupt- und Finanzausschuss, als die Eckdaten das erste Mal eingebracht worden seien, der Verwaltung zugesagt habe, mit den vorgegebenen Hebesätzen den Haushaltsplan aufzustellen. Er fragt an, ob dieses alternativlos gewesen sei.

 

Frau Dr. Kordfelder ergänzt, dass die Erhöhung alternativlos sei. In der Ratssitzung am 14. Dezember 2010 werde dieses genauso dargestellt. Frau Dr. Kordfelder informiert, dass möglicherweise über die Entscheidung der Gemeindefinanzkommission noch eine Änderung für die kommunale Situation zu erwarten sei. Aus diesem Grunde habe sie den Ratsmitgliedern unter dem Top 3 die aktuellen Informationen gegeben. Der Koalitionsausschuss habe sich bezogen auf das Sparpaket nicht geeinigt. Bezogen auf Bundesentscheidungen werde es in den ersten 4 Monaten keine konkreteren Hinweise geben. Aus der Verpflichtung, Entscheidungen zu treffen, um auch für 2011 handlungsfähig zu sein, werde man nicht herauskommen. Selbstverständlich werde eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Gleichwohl werde die Entscheidung der Ratsmitglieder nötig sein, um handeln zu können. Eine Veranstaltung werde frühestens ab dem 20. Januar 2011 stattfinden können.

 

Herr Niehues beantragt, heute keinen Beschluss zu den Steuererhöhungen zu fassen und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung damit, eine Bürgerinformation zum Thema Haushalt 2011 zu organisieren.

 

Frau Dr. Kordfelder lässt sodann über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.


Abstimmungsergebnis:           10        Ja-Stimmen

7                 Nein-Stimmen

1          Stimmenthaltung