Sitzung: 23.11.2010 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 179/10
1:58:21
Herr Niehues stellt fest, dass an einigen Stellen die Beiträge gesenkt werden. Er fragt an, ob an anderen Stellen auf etwas verzichtet werde.
Herr Lütkemeier informiert, dass nur das nachvollzogen werde, was die Wasserunterhaltungsverbände beschlossen haben.
Beschluss:
Die nachstehende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für
fließende Gewässer in der Stadt Rheine - Unterhaltungssatzung Fließgewässer –
wird beschlossen.
2. Änderungssatzung zur
Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes
für fließende Gewässer in der Stadt Rheine
- Unterhaltungssatzung Fließgewässer -
vom __________. Dezember 2010
Die
Bezeichnung der männlichen Form (z. B.
der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form.
Aufgrund der
· §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV NRW 2009, S. 950),
· §§ 91 und 92 des Wassergesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni
1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember
2007 (GV NRW 2007, S. 708),
· §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S.
712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.
Juni 2009 (GV NRW 2009, S. 394)
hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss
vom 14. Dezember 2010 die 2. Änderungssatzung zur Satzung über
die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt
Rheine – Unterhaltungssatzung Fließgewässer – vom 18. Dezember 2008
beschlossen.
In § 2 „Unterhaltungsaufwand“ erfolgt in der Auflistung der Umlagebeträge
der Unterhaltungsverbände nachstehende Änderung:
Altenrheine 19,00
€/ha,
Bevergerner Aa 14,00 €/ha,
Elte 11,00
€/ha,
Frischhofsbach 26,00 €/ha,
Hemelter Bach 16,00
€/ha,
Hörsteler Aa 12,00
€/ha,
Hummertsbach 8,00
€/ha,
Landersum/Bentlage 18,00 €/ha,
Saerbeck 11,00
€/ha,
Wambach 25,00
€/ha.
In § 7
„Inkrafttreten“ wird folgender Satz angefügt:
Die 2. Änderungssatzung tritt zum 1.
Januar 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig