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Herr Schöpper trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren

 

Im Jahre 2008 wurde die Landesförderung für die früheren Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren eingestellt. Auch das Beratungsangebot des jfd musste mit Auslaufen der Landesförderung eingestellt werden. Das Land beabsichtigt jetzt, die Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren zum 01.01.2011 wieder aufzunehmen.

 

Im Rahmen eines regionalen Konsenses wurde von der Regionalagentur Münsterland ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet, der die Belange des gesamten Münsterlandes berücksichtigen soll (Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie Stadt Münster).

 

Der Entscheidungsvorschlag der Regionalagentur sieht vor, im Kreis Steinfurt zwei Erwerbslosenberatungsstellen und ein Arbeitslosenzentrum einzurichten, und zwar eine Erwerbslosenberatungsstelle in Rheine sowie einen kombinierten Standort Ibbenbüren/Steinfurt. Als Standort für das Arbeitslosenzentrum wird Ibbenbüren empfohlen.

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen wird der jfd den Zuschlag für eine Erwerbwslosenberatungsstelle in Rheine erhalten.

 

Über den Fortgang wird berichtet.

 

 

Beteiligung der Städte und Gemeinden an den kommunalen Kosten des SGB II

 

Die Beteiligung an den kommunalen Kosten des SGB II beträgt im Jahr 2011 50 %, nachdem zuvor ab 2008 eine jährliche, stufenweise Anhebung erfolgte (33%, 40%, 40%).

 

Nach der Neuorganisation der SGB II – Aufgabenerledigung ist nach Auffassung der Verwaltung nun erst recht der innere Begründungszusammenhang für eine unmittelbare Kostenbeteiligung i.H.v. 50 % nicht mehr gegeben.

 

Dieser Argumentation folgte letztlich auch der Landrat und schlug daher vor, die Kostenbeteiligung für die künftigen Haushaltsjahre wie folgt zu ändern:

 

Im Haushaltsjahr 2011              40 %

Ab dem Haushaltsjahr 2012      33,33 %

 

Um so enttäuschender ist es, dass der Landrat seine Sitzungsdrucksache B 96/2010 aufgrund eines Mehrheitsvotums einer außerordentlichen HVB-Konferenz am 08.12.2010 zurückgezogen hat und den durch die Mehrheit in der HVB-Sitzung entwickelten Vorschlag folgt, die Beteiligungsquote von 50 % für die Jahre 2011 und 2012 beizubehalten und im 4. Quartal des Jahres 2012 nach Evaluation zu entscheiden, ob Änderungsbedarf besteht.

 

 

Sporthallenbelegung in den Ferienzeiten

 

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde die Verwaltung  seitens der CDU-Fraktion gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, dass Seniorengruppen auch in den Ferienzeiten die städt. Turnhallen nutzen. Hierzu teilt die Sportverwaltung folgendes mit:

 

Grundsätzlich besteht die Regelung, dass in den Ferienzeiten keine Unterhaltsreinigung durchgeführt und die Heizung abgeschaltet wird.

 

Schulhausmeister, die ausschließlich in den Ferien ihren Jahresurlaub nehmen können, stehen nicht zur Verfügung.

 

Der Sportservice stellt aus diesem Grund nur in wenigen ausgewählten Sporthallen Trainingszeiten in den Ferien für am Ligabetrieb teilnehmende Mannschaften der Vereine zur Verfügung.

 

Sollten auch anderen Sporttreibenden in den Ferien Trainingszeiten zur Verfügung gestellt werden, müssten die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten der Bauunterhaltung (Heizung/Reinigung) und Personalkosten dem Fachbereich 1 zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sieht die Verwaltung keine Möglichkeit einer Umsetzung.

 

 

KOMM-IN NRW

 

Nach den aktuellen Internet-Informationen des Kompetenzzentrums für Integration (KfI) beim der Bezirksregierung Arnsberg läuft die Förderung nach dem o. g. Konzept im Haushaltsjahr 2010 aus. Über eine Fortsetzung des Landesprogramms wurde laut KfI noch nicht entschieden.

 

Nach einer Zeitungsmeldung kündigte die zuständige Staatssekretärin im Düsseldorfer Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Zülfiye Kaykın, aber unlängst, dass die Landesregierung beabsichtige, das KOMM-IN-Programm im Jahre 2012 neu aufzulegen. (Vgl. Bericht in der WN / Kreis Warendorf vom 29.11.2010.)

 

Anfang kommenden Jahres wird die Verwaltung aber schon Teile des KOMM-IN-Antrages ohne entsprechende Fördergelder z. B. mit der Gründung eines Bildungsnetzwerks im Bereich Schotthock in Angriff nehmen.

 

Über die weitere Entwicklung soll dem Sozialausschuss laufend berichtet werden.

 

 

Geplante Schließung der Dienststelle des Gesundheitsamtes in Rheine

 

Als weitere Information stellt Herr Schöpper dem Ausschuss den Inhalt des nachfolgenden Briefes der Bürgermeisterin der Stadt Rheine an den Landrat des Kreises Steinfurt vor.

 

 

                                                                           

                                                                            Bürgermeisterin

Landrat des Kreises Steinfurt                                 Dr. Angelika Kordfelder

Herrn Thomas Kubendorff                                    

48563 Steinfurt                                                    Zimmer 377

                                                                            (           05971 939-200

                                                                            Fax         05971 939-635

                                                                            E-Mail     Angelika.Kordfelder@rheine.de

                                                                           

                                                                            Aktenzeichen:

                                                                            BM-kor-hei-

                                                                            (bei Schriftwechsel bitte angeben)

 

 

                                                                            7. Dezember 2010

 

 

 

Geplante Schließung der Dienststelle des Gesundheitsamtes in Rheine

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Kubendorff,

 

anlässlich der Aufstellung des Kreishaushaltes für 2011 ff sehen Sie eine Schließung der Dienststelle des Gesundheitsamtes in Rheine vor, um künftig die Aufgaben und Angebote des Gesundheitsamtes zentral von Steinfurt aus zu organisieren. Anlässlich unseres letzten Jourfix haben Sie mir bereits mitgeteilt, dass aktuell an einem Konzept gearbeitet wird, in Kooperation mit niedergelassenen Hausärzten und ggfls. dem Krankenhaussystem auch weiterhin dezentral Angebote zu gewährleisten.

 

Mittlerweile mehren sich die Stimmen gegen die Ihrerseits publizierten Vorstellungen auch hier in Rheine. In unserem Verwaltungsvorstand war die Zentralisierung der Gesundheitsamtsangebote und –aufgaben Thema und Gegenstand der Diskussion am gestrigen Tage.

 

Für die Verwaltung der Stadt Rheine ist klar, dass die geplante Schließung der Dienststelle des Gesundheitsamtes in Rheine zahlreiche negative Konsequenzen für unsere Stadt und insbesondere deren Bürgerinnen und Bürger hat.

 

Ich möchte an dieser Stelle nur auf die gravierendsten Konsequenzen einer Schließung dieser Dienststelle hinweisen:

 

1.     In der örtlichen Dienststelle Rheine werden pro Jahr ca. 280 Gutachten mit Untersuchung zur Frage des gesundheitlichen Leistungsvermögens gem. SGB II und SGB XII für die Stadt Rheine erstellt. Uns ist bekannt, dass aufgrund der jahrelangen Erfahrungen mit dem Personenkreis dieser Klienten auszuschließen ist, dass die entsprechenden Begutachtungen bei Wegfall der konkreten Dienststellen des Gesundheitsamtes in Rheine im bisherigen Umfang fortgeführt werden können. Hier sind direkte und schnelle Zusammenarbeiten auch mit den städtischen Ämtern und kurzfristige Terminabsprachen notwendig. Wenn das Gesundheitsamt nicht kontinuierlich vor Ort präsent ist, wird diese Arbeit nicht nur erschwert, sondern auch quantitativ eingeschränkt werden.

 

2.     Besonders kritisch sehen wir die Schließung der Methadonambulanz des Gesundheitsamtes, wo zurzeit 38 Opiatabhängige behandelt werden. Derzeit ist zu bezweifeln, ob niedergelassene Ärzte für die Substitution zu gewinnen sind. In diesem Zusammenhang weise ich insbesondere auf mögliche Auswirkungen auf andere Problemfelder hin (z. B. Beschaffungskriminalität), wenn mittelfristig mit einer Abnahme der Substitutionsplätze zu rechnen ist.

 

3.     Rheine stellt innerhalb des Kreises Steinfurt den Schwerpunkt für Einweisungen nach dem Psych-KG dar. Wenn Personen nach dem Psych-KG untergebracht werden müssen, benötigen unsere Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen Arzt für die aktuelle Untersuchung. Während der üblichen Arbeitszeiten ist der erste ärztliche Ansprechpartner der im Gesundheitsamt Rheine tätige Facharzt für Psychiatrie. Sollte künftig dessen Dienstort im Gesundheitsamt Steinfurt sein, würden sich in diesen Fällen zeitliche Verzögerungen ergeben.

 

4.     Nur ansatzweise hinweisen will ich auf die Problematik der Zugangssteuerung für die Gewährung von Frühförderungsmaßnahmen und weitere Tätigkeitsbereiche.

 

Anlässlich dieser nicht auszuschließenden problematischen Entwicklungen und Folgewirkungen sieht die Stadt Rheine die geplante Schließung der Dienststelle des Gesundheitsamtes in Rheine sehr kritisch.

 

Bei aller Wertschätzung für Ihre Sparbemühungen spreche ich mich als Bürgermeisterin der Stadt Rheine angesichts der skizzierten Problembereiche für eine Beibehaltung einer konkreten Dienststelle des Gesundheitsamtes in Rheine aus.

 

Bitte leiten Sie dieses Schreiben auch an die politischen Vertreter des Kreistags weiter. Wir berichten unsererseits heute Abend (07.12.) über diesen Schriftsatz im Sozialausschuss der Stadt Rheine.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Angelika Kordfelder

Bürgermeisterin

 

 

 

Im Anschluss regen sowohl Herr Jansen von der CDU als auch Herr Rodrigues vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine erneute Überprüfung der Möglichkeiten zur Nutzung der Sporthallen durch Senioren in den Ferienzeiten an. Herr Berardis schlägt vor, zunächst intern in der Verwaltung zu klären, ob das Thema im Sozialausschuss oder im Sportausschuss platziert werden muss um anschließend das weitere Vorgehen abzustimmen.