Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 0

I/B/0710

 

Herr Dewenter weist darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte 15 und 16 in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ und des Bau- und Betriebsausschusses beraten und einstimmig zur Beschlussfassung im Rat empfohlen worden seien.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Fläche hinter dem Bahnhof an der Lindenstraße und um das Gebiet des ehemaligen Rangierbahnhofs im Südraum von Rheine gehe. Beide Flächen sollten gemeinsam mit der Landesregierung NRW entwickelt werden. Hierzu habe heute noch ein Gespräch mit Vertretern des Landes stattgefunden, über dessen Ergebnisse er im nichtöffentlichen Teil der heutigen Ratssitzung informieren werde. Die Verwaltung gehe jedenfalls davon aus, dass die Stadt Rheine für die Umsetzung dieser Planung mit der Unterstützung des Landes rechnen dürfe.

Ferner weist Herr Dr. Kratzsch darauf hin, dass die Flächen an der Lindenstraße für eine Dienstleistungsnutzung vorgesehen seien. Das Vorhaben beinhalte auch den Tunneldurchbruch im Bahnhof Rheine.

Die Flächen Rheine R kämen für eine gewerbliche Nutzung infrage, für die im Südraum von Rheine ein großer Bedarf bestehe. Die Entwicklung dieser Flächen sei finanziell erheblich günstiger als die Aufbereitung neuer Gewerbeflächen im Norden der Stadt.

 

Herr Dr. Janning teilt mit, dass das regionalplanerische Zielabweichungsverfahren nicht weitergeführt werden könne, weil der NABU das Planvorhaben ablehne und das Forstamt Steinfurt nur unter einer Bedingung zustimmen wolle, die die Stadt so nicht erfüllen könne. Daher sei nun das Verfahren einer förmlichen Regionalplanänderung einzuleiten mit einer entsprechenden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, einem Erörterungstermin sowie der erforderlichen Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde. Entgegen der ursprünglichen Annahme werde der Regionalrat aber wahrscheinlich schon im Dezember 2006 und nicht erst im März 2007 das Verfahren einleiten können. Der Regionalratsvorsitzende Herr Bürgermeister Rauen aus Wettringen habe sich für den Dezember-Termin eingesetzt und sich mit der Verkürzung der Frist für die Zustellung der Unterlagen einverstanden erklärt. Bei einer Einleitung des Verfahrens im Dezember 2006 sei ein Abschluss des Verfahrens frühestens im Herbst 2007 denkbar.

 

Herr Dr. Janning zitiert sodann aus der als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme des NABU-Kreisverbandes vom 31. Oktober 2006 und nimmt dazu anschließend kritisch Stellung.

 

Die der Stadt vom NABU zugestandene Gewerbefläche im Bereich Rheine-R sei schon längst im Regionalplan als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich dargestellt. Dies sei also kein Zugeständnis. Für diese Fläche sei weder ein Zielabweichungsverfahren noch eine förmliche Planänderung erforderlich.

 

Die These des NABU, angesichts der demographischen Entwicklung und eines sich abzeichnenden Bedarfsrückganges an Gewerbeflächen sei die geplante Erweiterung der Bau- und Erschließungsflächen unrealistisch, sei keine naturschutzfachliche Einschätzung. Es bestehe sehr wohl ein Gewerbeflächenbedarf im Südraum von Rheine. Über die Einschätzung dieses Bedarfes habe der Rat und nicht der NABU zu entscheiden.

 

Die Forderung des NABU, die für die gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen von Rheine-R „in ein Gesamtnaturschutzkonzept einzubeziehen“, sei reines Wunschdenken. Diese Fläche sei nämlich noch eine planfestgestellte Bahnfläche und keine unter Naturschutz stehende Fläche. Dies werde sehr deutlich werden, falls die zuständigen Bahngesellschaften den dort liegenden Schotter abräumen und für Bahnzwecke recyceln lassen würden. Hinzu komme, dass niemand erkennbar sei, der die Entwicklung der gewerblich nutzbaren Flächen zu einem Naturschutzgebiet mit anschließendem ständigem Biotopmanagement finanziere.

 

Die vom NABU vorgetragenen naturschutzfachlichen Bedenken seien nicht so schwerwiegend, wie dies in der Stellungnahme dargestellt werde.

 

Emsaue und Waldhügel seien bereits heute schon voneinander getrennt. Der ehemalige Rangierbahnhof bewirke schon seit langer Zeit einen Einschnitt in die Landschaft. Da die Höhe der geplanten Bebauung begrenzt werde, werde das Landschaftsbild aufgrund der topographischen Lage nicht in erheblichem Maße zusätzlich beeinträchtigt. Zudem würden die vorhandene Bundesstraße B 481 und die Bahnlinie nach Münster auch weiterhin eine gewisse Zäsur bewirken, die durch die geplante gewerbliche Nutzung nicht wesentlich verstärkt werde. Eine Vernetzungsfunktion über Bundesstraße und Bahnlinie hinweg werde das geplante Naturschutzgebiet im Süden des Bahngeländes im Bereich des ehemaligen Lockschuppens erfüllen.

 

Die These, dass das umstrittene Plangebiet von hoher Wertigkeit sei, sei ebenfalls zu relativieren. Nach der FFH-Richtlinie geschützte Lebensräume oder Pflanzenarten seien im gesamten Untersuchungsgebiet nicht gefunden worden. In dem geplanten und vom NABU abgelehnten Gewerbegebietsbereich seien auch keine gesetzlich geschützten Biotope vorhanden; diese befänden sich ausschließlich im südlichen Teil, der Naturschutzgebiet werden solle. Wie aus dem Umweltbericht hervorgehe, seien lediglich drei kleinere, floristisch wertvolle Bereiche am Westrand und am Nordostrand des Gleisbrachekomplexes in dem geplanten Gewerbegebiet vorhanden. Der Eichenmischwaldrest am Nordrand könne bei der zukünftigen gewerblichen Nutzung höchstwahrscheinlich erhalten werden. In den beiden floristisch wertvollen Bereichen am Westrand des Gleisbrachekomplexes würden unstreitig einige gefährdete Pflanzenarten wachsen. Diese Bereiche seien aber relativ klein; die betroffenen Pflanzenarten kämen in größerem Umfang noch in dem benachbarten Waldhügelbereich vor. Hinzu komme, dass diese Pflanzenarten auch bei einem Liegenlassen der Bahnbrache keine dauerhaften Überlebenschancen hätten, weil das Gelände immer weiter verbusche und den Pflanzen das notwendige Licht nehmen werde.

 

Die durch das Gewerbegebiet zu erwartenden ökologischen Beeinträchtigungen dürften also nicht überschätzt und zu sehr dramatisiert werden. Auf der anderen Seite sprächen zwei gewichtige ökologische Aspekte für die anstehende Planung. Zum einen werde der südliche Teil von Rheine-R als Naturschutzgebiet gesichert und entwickelt. Unter Naturschutzgesichtspunkten sei dies ein wichtiger Pluspunkt.

 

Zum anderen werde die Inanspruchnahme von Acker oder Waldflächen in der freien Landschaft in einer Größe von ca. 30 ha verhindert. Gerade dieser Gesichtspunkt wiege die möglichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bei Weitem auf. Bei einer rein ökologieinternen Abwägung komme man zu dem Ergebnis, dass schon aus ökologischer Sicht mehr für als gegen die Planung spreche.

 

Dass der NABU dennoch die Planung ablehne, sei enttäuschend. Die Verwaltung habe sich viel Mühe gegeben, durch qualifizierte Informationen zu überzeugen. Man habe zwei intensive Gespräche am 18. Oktober und am 23. Oktober geführt. An diesen Gesprächen sei auch der Landesvorsitzende des NABU, Herr Tumbrinck, beteiligt gewesen, bei dem ein gewisses Verständnis für diese ökologische Gesamtschau erkennbar gewesen sei.

 

Der Einsicht, dass schon bei einer ökologieinternen Abwägung mehr für als gegen das Projekt spreche, hätten sich aber die örtlichen NABU-Vertreter verschlossen; sie hätten nicht die Kraft gefunden, ihre voreilig abgegebene ablehnende Stellungnahme zu korrigieren. Dies führe nun zu einer unnötigen Verfahrensverzögerung, ohne dass der Naturschutz davon in irgendeiner Weise Vorteile habe. Von daher sei die ablehnende Haltung der örtlichen NABU-Vertreter bedauerlich und nicht nachvollziehbar.

 

Das Forstamt Steinfurt habe der Bezirksregierung gegenüber das Einvernehmen zur Planung nur unter der Voraussetzung erteilt, „dass die in Anspruch zu nehmenden alten und inzwischen gewachsenen Waldflächen mindestens im gleichen Verhältnis wie bei der Installation des Güterverkehrszentrums Rheine ersetzt werden“. Dies bedeute, dass der im Bereich Rheine-R angenommene Wald im Verhältnis von mindestens 1:2 ausgeglichen werden müsse.

 

Er, Dr. Janning, habe heute dem Leiter des Forstamtes in einem längeren Telefonat gegenüber begründet, warum die Stadt Rheine zum derzeitigen Zeitpunkt eine derartige Zusage nicht abgeben könne.

 

Er habe zunächst klargestellt, dass die Frage des Waldausgleiches sich nicht auf der Ebene der Regionalplanung, sondern allenfalls in der Ebene der Bauleitplanung stelle. Der Bereich sei zudem eine planfestgestellte Bahnfläche, auf der sich ein gewisser Aufwuchs vor allem an Birken und Weiden befinde. Wenn man unter diesen Umständen überhaupt diesen Aufwuchs als Wald einstufen könne, sei das geforderte Verhältnis von 1:2 völlig überzogen, da es sich allenfalls um „Pionierwald“ handele.

 

Hinzu komme, dass wahrscheinlich noch in diesem Jahr ein Verfahren zur Änderung verschiedener Gesetze im Landtag eingeleitet werde, dass insbesondere auch zum Ziel habe, die Wiedernutzung von Brachflächen zu erleichtern. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf werde eine derartige Wiedernutzung künftig nicht mehr als Eingriff gelten und auch keinen Waldausgleich mehr erfordern. Durch diese Begünstigung des Brachflächenrecyclings solle die Inanspruchnahme von Freiraum vermieden werden. Vor allem vor diesem Hintergrund wäre eine Zusage der Stadt zu einem Waldausgleich im Verhältnis 1:2 zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vertretbar, zumal eine derartige Zusage das Zielabweichungsverfahren wegen der Ablehnung des NABU ohnehin nicht mehr retten könne.

 

Herr Dewenter erinnert daran, dass die Stadt Rheine sich sehr darüber gefreut habe, als vor einem halben Jahr erklärt worden sei, dass die beiden Flächen im Verfahren als Einheit angesehen werden könnten. Jetzt habe man sich aber mit den Bedenken der Umweltschützer auseinanderzusetzen, die aus ökologischer Sicht die Reaktivierung dieser Brachflächen infrage stellen würden; er, Dewenter, halte jedoch die Reaktivierung dieser Brachflächen für ökologisch sinnvoller als die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für eine gewerbliche Nutzung im Außenbereich.

 

Herr Dewenter gibt hierbei zu bedenken, dass die Stadt Rheine per 15. Oktober 2006 nur noch über 91.000 m² voll erschlossener Gewerbeflächen verfüge. Die übrigen Gewerbeflächen, wie z. B. im GVZ oder im Bereich Baarentelgen Nord, seien mit Restriktionen belegt. Die Stadt Rheine sei somit in nächster Zeit auf neue Gewerbeflächen angewiesen. Er gibt weiter zu bedenken, dass die Erschließung der Flächen von Rheine R und an der Lindenstraße nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll sei. Auch aus wirtschaftlicher Sicht könnten diese Flächen zu erheblich günstigeren Konditionen hergerichtet werden, als im Norden der Stadt; auch aus Gründen der Stadtentwicklung wäre es sinnvoll, die brachliegenden Flächen aufzuwerten, zumal mit dieser Maßnahme auch der lang ersehnte Durchstich des Bahnhofstunnels ermöglicht würde.

Insofern werde die CDU-Fraktion dem Vorhaben zustimmen.

 

Herr Grawe führt aus, dass nur ein Teil der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Für den Vorschlag spreche, dass speziell im Bereich des ehemaligen Rangierbahnhofs sich die Möglichkeit einer stadtnahen Ansiedlung individueller und hochwertiger Gewerbebetriebe biete. Auch halte er die Nutzung einer Brachlandschaft aus ökologischer Sicht eindeutig für die bessere Alternative als den Eingriff in Wald- und Ackerflächen.

Der vorliegende Umweltbericht bestätige außerdem, dass aufgrund der pflanzlichen Entwicklung der nördliche Bereich nicht als ökologisch besonders wertvolle Fläche einzustufen sei. Im Gegensatz dazu gebe es im südlichen Teil im Bereich des alten Lokschuppens einen sehr bedeutsamen und schutzwürdigen Naturraum, über den auch eine Vernetzung mit dem Naturschutzgebiet Emsaue und dem Waldhügel möglich sei.

Auch aufgrund der bestehenden Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Herrichtung dieser Brachflächen werde ein Teil seiner Fraktion dem Projekt zustimmen.

 

Herr Holtel bezieht sich auf die einleitende Aussage von Herrn Dewenter, wonach der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ sowie der Bau- und Betriebsausschuss dem Vorhaben einstimmig zugestimmt hätten und erklärt, dass trotz der Zustimmung der FDP-Vertreter in den Gremien die Fraktion nach längeren internen Diskussionen einstimmig zu der Überzeugung gekommen sei, dass beide Entwicklungsbereiche, Lindenstraße und Rheine R, nicht zu realisieren seien, obwohl der Tunneldurchstich für die Stadt sicherlich sehr wichtig sei.

 

Zur Begründung dieser Aussage trägt Herr Holtel den Inhalt des als Anlage 4 dieser Niederschrift beigefügten Dokuments vor.

 

Herr Löcken weist Herrn Holtel darauf hin, dass es nicht nur den Durchstich der Bahnunterführung für sich alleine geben werde; es sei nur die Gesamtmaßnahme von der Bahnhofstraße bis einschließlich Rheine R realisierbar.

 

Ferner führt Herr Löcken aus, dass er die Argumente des Naturschutzbundes nicht für nachvollziehbar halte; wenn man den Umweltbericht lese, dann könne man feststellen, dass die schützenswerten Pflanzen mit fast unbedeutenden Ausnahmen allesamt im südlichen Bereich vorhanden seien. Dieser südliche Raum solle unter Naturschutz gestellt werden, sodass die Naturschutzverbände hier ein 9 ha großes zusätzliches Naturschutzgebiet erhielten. Er gibt zu bedenken, dass die Bahn rechtlich in der Lage wäre, die gesamte Fläche einschließlich dieser 9 ha großen Fläche zu bearbeiten, um den Schotter aus dieser Bahnfläche herauszunehmen, um ihn anschließend zu verkaufen.

 

Auch die Argumente der Forstbehörde seien nicht nachvollziehbar, denn bei dem Baumbewuchs handele es sich um Aufschlag, und die Bäume, die erhaltenswert seien, stünden im Bereich des „Wambaches“, der ohnehin im Schutzgebiet liege.

 

Die SPD-Fraktion werde jedenfalls einstimmig dem Projekt zustimmen.

 

Herr Mau erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, denn die Fachleute des NABU würden die Situation anders bewerten als der Jurist, Herr Dr. Janning. Insofern sei er froh darüber, dass es zu dem förmlichen Regionalplanänderungsvorhaben kommen werde, bei dem dann die Fakten allesamt nochmals hinterfragt werden müssten. Herr Mau gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Gesamtbereich um das zweitreichste Artenvorkommen in ganz Nordrhein-Westfalen handele.

 

Des Weiteren verweist Herr Mau auf die Zielvereinbarung „Zukunftsziele 2020“, in der es heiße, dass Biotopverbundflächen von über- und regionaler Bedeutung in den Siedlungsentwicklungen ausgespart werden sollten. Bei Rheine R handele es sich um eine solche Fläche, die nicht zerstört werden dürfe. Auch wenn Straßen durch dieses Gebiet führen würden, was übrigens in anderen Naturschutzgebieten auch nicht selten sei, könne man hierbei im Gegensatz zu Gebäuden und Zäunen nicht von Zäsuren sprechen. Da in dieser Angelegenheit noch Klärungsbedarf bestehe, werde er der Vorlage jedenfalls nicht zustimmen.

 

Herr Thum zeigt sich überrascht über die Haltung der Liberalen in dieser Angelegenheit, die eine notwendige Gewerbefläche ablehnen würden. Er weist darauf hin, dass Rheine R nicht die einzige Brachfläche in Rheine sei, und verweist in diesem Zusammenhang auf Flächen in Bentlage und am ehemaligen Flugplatz im Süden der Theodor-Blank-Kaserne. Für ihn sei jedenfalls eine Nutzung von Brachflächen wesentlich sinnvoller als der Eingriff in unberührte Natur. Sicher belaste diese Maßnahme auch den städtischen Haushalt mit 2 Mio. €, aber der Stadt würden Zahlungsziele eingeräumt, die sich nach der Entwicklung des Gebietes richten und somit nicht in einer Summe fällig würden.

 

Herr Niehues verdeutlicht Herrn Holtel, dass nur die Gesamtmaßnahme und nicht etwa nur der Quadrant an der Lindenstraße realisierbar sei, denn die Bahn wolle die Flächen von der Bahnhofstraße bis einschließlich Rheine R nur als Einheit veräußern.

Gegenüber Herrn Mau gibt Herr Niehues zu bedenken, dass eine Gewerbeflächenentwicklung im freien Raum sicherlich die ökologisch schlechtere Alternative darstelle. Sie werde aber notwendig, wenn die Stadt Rheine keine anderen Gewerbeflächen mehr zu Verfügung habe.

Was der NABU treibe, ist aus ökologischer Sicht nicht nachvollziehbar, denn wenn morgen die Bahn den Schotter aus der Gesamtfläche herausnehmen und verkaufen würde, dann hätten die Ökologen der Ökologie einen Bärendienst erwiesen, weil dann eine wertvolle Naturschutzfläche an dieser Stelle komplett zerstört würde. Dieses könne auch nicht im Sinne der Stadt Rheine sein.

 

Bezüglich der Kosten glaubt Herr Niehues, dass die Kalkulation durchaus noch unterschritten werden könnten. Selbst wenn man die Kosten der Kalkulation zugrunde legen würde, seien 2 Mio. € ein „Schnäppchen“ im Vergleich zu den Aufwendungen, die die Stadt Rheine an anderer Stelle für die Bereitstellung von Gewerbeflächen aufbringen müsste. Für die weitere Erschließung im Bereich Baarentelgen-Nord benötige man für die Freilegung und Auffüllung von einem Drittel der Fläche mehr Geld als für die Entwicklung der gesamten Fläche von Rheine R. Er merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Stadt Rheine jährlich ca. 65.000 m² Gewerbefläche benötige. Frei verfügbar seien zz. nur noch 91.000 m², sodass jeder errechnen könne, wie lange die freien Gewerbeflächen noch ausreichen würden. Er gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass im nächsten Jahr ein mittelständischer Betrieb Rheine in Richtung Neuenkirchen verlassen werde, weil Rheine diesem im Westen und Süden der Stadt keine Gewerbeflächen hätte anbieten können. Er wisse auch von einer anderen Firma, die derzeit im Süden der Stadt Gewerbeflächen zwischen 30.000 und 90.000 m² suche und an dieser Stelle durchaus angesiedelt werden könne.

 

Herr Beckmann erklärt, dass die Fraktion Sozial Liberal dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, weil die positiven Argumente eindeutig überwiegen würden.

 

Herr Ortel bittet darum, auch die abweichenden Meinungen zu dem Projekt zu akzeptieren und keine Fronten aufzubauen.

 

Herr Dr. Kratzsch bezieht sich auf die Aussagen von Herrn Holtel, die viele Unrichtigkeiten enthalten würden. So seien die von diesem genannten Gewerbeflächen zwar im Flächennutzungsplan ausgewiesen, nur ein geringer Teil davon sei aber erschlossen und stünde für Gewerbeansiedlungen zur Verfügung. Hierfür müsse noch erheblich investiert werden. Das Projekt Rheine R sei zudem noch viel preiswerter als der Ankauf und die Herrichtung freier Flächen im Außenbereich. Er bestehe hier die eindeutige Chance, zwischen der Zentralstadt und den südlichen Stadtteilen die Flächen zu günstigen Konditionen zu erwerben, die für eine gewerbliche Nutzung infrage kämen.

 

Auch die Behauptung von Herrn Holtel, dass im Hinblick auf die demografische Entwicklung weitere Gewerbeflächen gar nicht erforderlich seien, sei falsch, denn alle gemeindlichen Mitkonkurrenten würden Gewerbeflächen ausweisen, um Firmen anzusiedeln, damit Arbeitsplätze gesichert und die Einwohnerzahl gehalten werden könne.

Darüber hinaus könne man derzeit nicht davon ausgehen, dass die Konversionsflächen für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stünden, denn diese Flächen seien mit Restriktionen belegt. Seit über 3 Jahren dauere die Planung für die Konversion der Kaserne Gellendorf bereits an. Insofern könne er sich nicht vorstellen, dass der Flugplatz in Hopsten in einem halben Jahr für gewerbliche Ansiedlungen zur Verfügung stehe.

 

Herr Dr. Kratzsch gibt Herrn Holtel noch mal zu bedenken, dass es sich bei den Bahnseitenflächen an der Lindenstraße um wichtige Flächen für die Innenstadt handele, sodass hier eine erhebliche Wertschöpfung für die Innenstadt ermöglicht werde.

 

Herr Dr. Janning ergänzt, dass die liegenschaftliche Verbindung des Quadranten IV Lindenstraße einerseits und Rheine R andererseits zu einem Paket auf die Zwecksetzung der BEG zurückgehe, die bis zum Jahre 2011 die gesamten Liegenschaftsangelegenheiten abgewickelt haben müsse. Aus dieser Vorgabe müsse die Stadt Rheine jetzt das Beste machen, was mit diesem Projekt auch möglich sei.

Bezüglich des angesprochenen Gewerbeflächenbedarfs warnt Herr Dr. Janning davor, das Gewerbegebiet in Gellendorf als gesichert anzusehen. Hierüber werde er gleich im nichtöffentlichen Teil noch berichten. Ferner gibt er zu bedenken, dass von den angesprochenen 62,5 ha Gewerbeflächen über 30 ha im GVZ liegen würden, für die nur eine GVZ-affine Nutzung zulässig sei und die teilweise auch noch aufwändig erschlossen werden müssten.

 

Bezüglich der Straßenverbindung zwischen B 481 und K 77 weist Herr Dr. Janning darauf hin, dass diese einen eigenen Verkehrswert habe und nicht nur eine Erschließungsfunktion. Aus diesem Grunde werde auch versucht, diese Straße dem Kreis als Kreisstraße anzudienen. Im Übrigen werde die Erschließung des Gewerbegebietes im südlichen Bereich mit dieser Verbindungsstraße ohnehin erst vorgenommen, wenn der reale Bedarf sich dafür abzeichne. Dieses könne noch Jahre dauern.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, das oben genannte Projekt durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:           36 Ja-Stimmen

                                                2 Nein-Stimmen