Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 8, Enthaltungen: 0

II/A/2390

 

Herr Dewenter bezieht sich auf die Vorberatung dieses TOP im Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ und bittet darum, beide Absätze des Satzungsbeschlusses getrennt zur Abstimmung zu stellen.


Beschluss:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

1.     Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8, Kennwort: "Beckeringstraße-Ost", der Stadt Rheine (Vorhaben- und Erschließungsplan) als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:           30 Ja-Stimmen

                                                8 Nein-Stimmen

 

 

2.     Es wird festgestellt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8, Kennwort: "Beckeringstraße-Ost", der Stadt Rheine (Vorhaben- und Erschließungsplan) aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig