3:25:15
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt gemäß § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) die „Leitlinie zur Ausführung der Budgetierung an den Schulen der Stadt Rheine“ zur Kenntnis.
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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt gemäß § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) die „Leitlinie zur Ausführung der Budgetierung an den Schulen der Stadt Rheine“ zur Kenntnis.