Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

3:25:15


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt gemäß § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) die „Leitlinie zur Ausführung der Budgetierung an den Schulen der Stadt Rheine“ zur Kenntnis.