Der RHTC zog mit Schreiben vom 24. November seinen Antrag auf vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn „Umbau einer Lagerfläche zu einem Trainingstanzraum“ schriftlich zurück. Den Antrag auf eine Berücksichtigung der Miete bei den Betriebskostenzuwendungen erhält er aufrecht.

 

Die vom Sportausschuss aufgestellten Fragen beantwortete er nicht.