Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1

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Herr Niehues erläutert, dass die CDU-Fraktion in 2010 bereit gewesen sei eine Aufhebung der Sperrstundenregelung in Erwägung zu ziehen. In der Zwischenzeit sei mehrfach mit dem DEHOGA-Ortsverband und den Gastronomen gesprochen worden. Der DEHOGA-Ortsverband sei darum gebeten worden, die rechtliche Bewertung der Verwaltung zu hinterfragen und Argumente für eine andere rechtliche Beurteilung auch anhand von Beispielen in anderen Orten vorzulegen. Dieses sei nicht passiert. Daher gebe es heute keine andere Möglichkeit als der Vorlage der Verwaltung zu folgen.

 

Herr Holtel informiert, dass die ersten Informationen aus Münster bezogen auf eine gemeinsame Streife aus Ordnungsamt und privaten Bediensteten der Gaststätten sehr positiv gewesen seien. Ein weiterer angeforderter Bericht dazu sei nicht mehr eingegangen.

 

Herr Ortel ergänzt, dass es nun an der Zeit sei, die Vorlage zu einem Abschluss zu bringen. Der Punkt 4 des Beschlussvorschlages sei ein Signal dafür, dass es auch beabsichtigt sei diesen Bereich weiter im Auge zu behalten.

 

Herr Reiske hält fest, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anderer Auffassung sei. Es habe Gespräche mit dem DEHOGA-Ortsverband gegeben. Man sei überzeugt davon, dass insbesondere die Betreiber des Köpi und des Roxy im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für einen geordneten Abfluss der Besucher sorgen können und wollen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei für eine Aufhebung der Sperrstunde. Eine Problematik im Bereich des Marktplatzes sei aufgrund der Lärmimmission jedoch gegeben.

 

Herr Roscher erläutert, dass die rechtliche Situation keinen Spielraum für eine Entscheidung lasse. Es gebe sehr viele unterschiedliche Interessen. Ausschlaggebend sei, dass es keine Anhaltspunkte zur Aufhebung der rechtlich gebotenen Sperrstunde gebe.  


Beschluss:

 

Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Es verbleibt grundsätzlich bei der gem. § 3 Abs. 3 der Gewerberechtsverordnung von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr gültigen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften.

 

2.   Für die Zulassung von Ausnahmen von diesem Grundsatz wegen Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses wird die in der Vorlage 265/10 -Anlage 1 enthaltene Verordnung von der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde beschlossen.

 

3.   Die Verwaltung wird ausdrücklich aufgefordert, die Einhaltung der Sperrzeit auch in Zukunft aktiv zu kontrollieren. Festgestellte Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

 

4.   Der zuständige Fachbereich Recht und Ordnung wird nach einem Jahr dem Haupt- und Finanzausschuss über die Erfahrungen und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sperrzeitproblematik sowie die durchgeführten Kontrollen und ggf. festgestellten Verstöße sowie eingeleitete Maßnahmen berichten.


Abstimmungsergebnis:           17        Ja-Stimmen

1                 Nein-Stimme

1          Stimmenthaltung