Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“:

 

 

A. „Hünenborgstraße Stichstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

         Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

         halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m

bis 6,0 m breiten Mischfläche (ca. 20,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

 

      b)      Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c)      Begrünung:

 

      Anlegung eines 2,0 m breiten Grünbeetes mit Straßenbaum- 

    bepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

 

d)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

 

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, 1 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. Fuß- und Radweg

 

 

a)          Bauweise:

 

Ausbau eines Fuß- und Radweges in Pflasterbauweise als Ver­bindung zwischen der Stichstraße „Hünenborgstraße“ und der „Schwedenstraße“.

 

 

      b)      Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung, 1 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

c)      Entwässerung:

 

Entwässerung in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mittels Straßenabläufen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

 

 

Empfehlungsbeschluss an den Rat:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“              

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Hünenborgstraße Stichstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)            niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-

          ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

                   b)       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeet mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

                             

                   c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus

                               anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

       3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig