Sitzung: 27.01.2011 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 015/11
Beschluss:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“:
A. „Hünenborgstraße Stichstraße“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-
halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m
bis 6,0 m breiten Mischfläche (ca. 20,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
b) Parken:
Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung eines 2,0 m breiten Grünbeetes mit Straßenbaum-
bepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, 1 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
B. Fuß- und Radweg
a)
Bauweise:
Ausbau eines Fuß- und Radweges in Pflasterbauweise als Verbindung zwischen der Stichstraße „Hünenborgstraße“ und der „Schwedenstraße“.
b) Straßenbeleuchtung:
elektrische Straßenbeleuchtung, 1 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
c) Entwässerung:
Entwässerung in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mittels Straßenabläufen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal
Empfehlungsbeschluss an den Rat:
Zu III: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der
„Hünenborgstraße Stichstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34,
Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der
z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Hünenborgstraße Stichstraße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-
ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeet mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig