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Frau Dr. Kordfelder informiert, dass es zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 eine erste Proberechnung gebe. Seit gestern gebe es einen Antrag für eine Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz seitens der SPD-Fraktion. Das Thema sei gestern in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung vorbesprochen worden. Die Verwaltung habe für die gestrige Vorbesprechung bereits einen Resolutionsentwurf gefertigt und vorgelegt. Die Verwaltung würde für die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung am 8. Februar 2011 eine Vorlage mit einem Resolutionsentwurf erstellen, die dort vor beraten und im Rat am 22. Februar verabschiedet werden könne. Aus der Vorbesprechung habe sich bereits ergeben, dass man sich positionieren wolle einmal bezogen auf die einzelnen Aspekte des GFG die das Land betreffen und die Position unserer Kommune gegenüber den Bund. Auch hierzu wurde bereits ein Entwurf erstellt, der den Fraktionsvorsitzenden bereits vorliege. Das vorgeschlagene Verfahren sei von den Fraktionsvorsitzenden akzeptiert worden. Frau Dr. Kordfelder weist darauf hin, dass es die Information gebe, dass das Verfassungsgericht gerade den NRW Nachtragshaushalt mit einer einstweiligen Anordnung teilweise außer Kraft gesetzt habe. Diese Außerkraftsetzung gelte zunächst bis zur Entscheidung in der Hauptsache am 15. Februar. Das Gericht weise ausdrücklich darauf hin, dass der Erlass der Einstweiligen Anordnung das Urteil in der Hauptsache aber nicht vorwegnehme. Damit sei auch keine vollständige Aussetzung des Vollzugs des Nachtragshaushaltes verbunden. Ansonsten hätte sich die Frage aufgeworfen, was mit den 638.000 € für die U3-Betreuung passiere. Diese seien davon, nach der aktuellen Interpretation ausgenommen.