Sitzung: 15.11.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 502/06
IA2775
Herr Dewenter fragt, ob den Fraktionen die
ergänzende Information zugegangen sei, dass es sich jetzt um ein Sondergebiet
mit der Festsetzung „großflächiger Einzelhandelsbetrieb/ Autohandel“ handele.
Weiter sei es notwendig, den Flächennutzungsplan zu ändern. Zusammen mit dem
Offenlegungsbeschluss, könnte der Beschluss zur Änderung des
Flächennutzungsplanes gefasst werden.
Herr Niehues macht deutlich, dass der Abschluss
des städtebaulichen Vertrages vor Fassung des Offenlegungsbeschlusses notwendig
sei. Weiter fragt er, wie in diesem Fall eine Beteiligung des Autohauses an den
Erschließungskosten vorgesehen sei.
Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass der
städtebauliche Vertrag bereits geschlossen worden sei und dass Herr Holländer
bereit sei, seinen Anteil an den Erschließungskosten und auch die Kosten der
Eingriffsregelung zu tragen.
Herr Löcken fragt, wann mit einer Durchführung
der Baumaßnahme des Autohauses Holländer in Hauenhorst zu rechnen sei. Aus
eigener Anschauung wisse er, dass es dort beim Verladen der Pkw immer wieder zu
gefährlichen Situationen komme, weil die Lkw beim Verladevorgang auch in der
Dämmerung oder in der Dunkelheit die ohnehin schon schwer einsehbare Fahrbahn
blockieren. Hier müsse möglichst schnell Abhilfe geschaffen werden.
Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass der notwendige
Satzungsbeschluss noch gefasst werden müsse und kündigt die Fertigung einer
Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen des
Stadtentwicklungsausschusses an.
I. Ergänzungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzung des Bebauungsplanes bezieht sich auf eine ca. 10.000 m² große Fläche aus dem Flurstück 274, Flur 10, Gemarkung Mesum und befindet sich südlich des vorhandenen Gewerbe-/Sondergebietes beidseitig der Straße Schulten Sundern und westlich des Emsdettener Dammes/B 481.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. im Bebauungsplanentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig