Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Dewenter fragt, ob den Fraktionen die ergänzende Information zugegangen sei, dass es sich jetzt um ein Sondergebiet mit der Festsetzung „großflächiger Einzelhandelsbetrieb/ Autohandel“ handele. Weiter sei es notwendig, den Flächennutzungsplan zu ändern. Zusammen mit dem Offenlegungsbeschluss, könnte der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.

 

Herr Niehues macht deutlich, dass der Abschluss des städtebaulichen Vertrages vor Fassung des Offenlegungsbeschlusses notwendig sei. Weiter fragt er, wie in diesem Fall eine Beteiligung des Autohauses an den Erschließungskosten vorgesehen sei.

 

Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass der städtebauliche Vertrag bereits geschlossen worden sei und dass Herr Holländer bereit sei, seinen Anteil an den Erschließungskosten und auch die Kosten der Eingriffsregelung zu tragen.

 

Herr Löcken fragt, wann mit einer Durchführung der Baumaßnahme des Autohauses Holländer in Hauenhorst zu rechnen sei. Aus eigener Anschauung wisse er, dass es dort beim Verladen der Pkw immer wieder zu gefährlichen Situationen komme, weil die Lkw beim Verladevorgang auch in der Dämmerung oder in der Dunkelheit die ohnehin schon schwer einsehbare Fahrbahn blockieren. Hier müsse möglichst schnell Abhilfe geschaffen werden.

 

Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass der notwendige Satzungsbeschluss noch gefasst werden müsse und kündigt die Fertigung einer Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses an.

 

 


I.       Ergänzungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzung des Bebauungsplanes bezieht sich auf eine ca. 10.000 m² große Fläche aus dem Flurstück 274, Flur 10, Gemarkung Mesum und befindet sich südlich des vorhandenen Gewerbe-/Sondergebietes beidseitig der Straße Schulten Sundern und westlich des Emsdettener Dammes/B 481.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. im Bebauungsplanentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 294, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum-Süd", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig