Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass lediglich kleinere Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich seien, um eine Überbauung der Stadthallengarage zu ermöglichen. Er gehe davon aus, dass wohl Einigkeit seitens der Ausschussmitglieder darüber bestehe, dass eine Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel ausgeschlossen werden solle.

Herr Dr. Kratzsch informiert anhand des Beamers über den derzeitigen Planungsstand.

 

Herr Löcken erklärt, dass die SPD-Fraktion der gezeigten Planung grundsätzlich zustimme und erwarte, dass die Gebäudearchitektur das Erscheinungsbild der Innenstadt aufwerte. In einer späteren Diskussion sei sicherlich noch über das genaue Aussehen des Gebäudes sowie über die verwendeten Materialien und über die Art der Nutzungen im Erdgeschoss zu beraten. Er macht deutlich, dass seine Fraktion einer Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel nicht zustimmen werde.

Herr Löcken fragt nach der Aufteilung der Kosten für die Herstellung der Flächen und bittet Herrn Dr. Kratzsch, den genauen Verlauf der Grenze zwischen den öffentlichen und den privaten Flächen zu zeigen.

 

Herr Dr. Kratzsch zeigt anhand eines per Beamer präsentierten Planes den Grenzverlauf.

 

Herr Dewenter macht deutlich, dass die Fläche vor dem geplanten Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen werde.

 

Herr Dr. Kratzsch stellt klar, dass darauf zu achten sei, dass eine ordentliche  Nutzung dieser Fläche gewährleistet werde.

 

Frau Tombült fragt, ob der Haupteingang zur Stadthalle an der bisherigen Stelle verbleiben werde.

 

Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass der neue Betreiber der Stadthalle den seitlichen Eingang als Haupteingang bevorzuge. Er ergänzt, dass der Betreiber vorhabe, die zur Stadthalle gehörende Terrasse aktiv zu bewirtschaften. Geplant sei der Einbau einer Theke im Unterstand der Terrasse um einen Biergartenbetrieb zu ermöglichen.

 

Frau Tombült erklärt, dass aus ihrer Sicht der bisherige Haupteingang der Stadthalle weiterhin als solcher genutzt werden sollte.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert anhand der gezeigten Planung, wie auch weiterhin eine An- und Abfahrt für Busse auf dem Vorplatz zur Stadthalle gewährleistet werden solle.

 

Herr Winkelhaus macht deutlich, dass auch eine Zufahrt zur Stadthalle für LKW gesichert werden müsse. Er bittet dieses bei der Planung der Baumanpflanzungen auf dem Gelände zu berücksichtigen. Seine Fraktion stimme dem Vorhaben insgesamt zu.

 

Herr Niehoff erklärt für die Fraktion der F.D.P., dass diese ebenfalls mit den vorgelegten Planungen einverstanden sei. Er fragt, ob die Zuwegung zum Timmermanufer auch nach Abschluss der Umgestaltungsmaßnahme erhalten bleibe.

 

Herr Dr. Kratzsch bestätigt dieses und zeigt anhand des Planes, wie die Zuwegung verlaufen soll.

 

Herr Niehoff verweist auf die im Plan eingezeichnete Baugrenzlinie und fragt, ob eine Auskragung für die Balkone von zwei Metern tatsächlich erforderlich sei.

 

Herr Dr. Kratzsch zeigt anhand der Planung, dass es sich um Wohnungen im obersten Geschoss handele, die möglichst attraktiv mit großzügigen Balkonen ausgestattet werden sollen.

 

Herr Niehues erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese wie die anderen Fraktionen auch, lediglich der Ansiedlung von kleinteiligem Einzelhandel zustimmen werde. Er weist auf die Notwendigkeit des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages hin. Weiter verweist er darauf, dass er es für dringend notwendig erachte, dass über eine vertragliche Regelung dem Eigentümer eine Nutzungshoheit bezogen auf die Freitreppe einzuräumen sei, damit für diesen die Ausübung des Hausrechtes gesichert werde.

 

Herr Dr. Kratzsch bestätigt, dass die Aussagen des Herrn Niehues auch aus Sicht der Verwaltung unstrittig seien.

 

Herr Niehoff äußert Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Steigung der Treppe.

 

Herr Dr. Kratzsch zeigt anhand der Planung die vorgesehenen Rampen für Rollstuhlfahrer einschließlich der geplanten Zwischenpodeste. In der Planung würden selbstverständlich die Verkehrssicherungspflichten für die Treppe berücksichtigt, wenn nötig, werde auch ein Handlauf eingebaut. Details müssten aber noch geklärt werden.

 

Herr Verlage bittet darum, bei der Planung darauf zu achten, dass auch sehbehinderte Menschen die Treppe gefahrlos benutzen können.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass bei Erstellung der Ausbauplanung diese Bedenken und Anregungen bedacht würden. Er zeigt, wo ein Randstein zur weiteren Sicherung für Sehbehinderte eingebaut werden könnte. Die Treppe sollte für jedermann möglichst leicht zugänglich gemacht werden.

 

Herr Winnemöller spricht auf die Probleme an, die sich aus dem Aufenthalt teilweise wohl obdachloser Personen auf dem Gelände rund um die Stadthalle ergeben.

 

Herr Dr. Kratzsch macht deutlich, dass diese Probleme bekannt, aber städtebaulich nicht zu lösen seien. Er bittet darum, das Thema ggf. im Sozialausschuss zur Sprache zu bringen.

Die Ausübung des Hausrechts sei nur auf privatem Grund möglich, deshalb sei es sinnvoll, die Flächen für öffentliche Zuwegungen möglichst knapp zu halten.

 

Herr Niehues fragt, wann mit einer Vorlage zur Fassung der Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplanes für das „Timmermanhaus“ zu rechnen sei.

 

Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass die Planung bereits erstellt worden sei, dass jedoch noch abschließende Gespräche mit Herrn Laumann zu führen seien. Vorgesehen sei, eine von Herrn Dr. Kratzsch im Plan gezeigte Fläche zu privatisieren und einen öffentlichen Zugang für die Zeit von 8 bis 22 Uhr zu schaffen.

 

Herr Kotte schlägt vor, die Stufen der Treppenanlage mit einer Beleuchtung auszustatten, ähnlich der Leuchten in den Treppen an der Rückseite des Falkenhofes.

 

Herr Dr. Kratzsch nimmt diesen Vorschlag dankbar auf und erläutert, dass die Details der Planung noch zu beraten seien.

 

Frau Tombült merkt an, dass in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 4.4 zur äußeren verkehrlichen Erschließung von einer Anbindung des Plangebietes an das Stadtbussystem über eine Haltestelle an der Hansaallee die Rede sei. Günstiger sei wohl die Bushaltestelle „Hues Ecke“ zu erreichen.

 

Herr Dr. Kratzsch verspricht, dieses in der weiteren Planung zu bedenken.

 


I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die südliche und östliche Grenze des Flurstücks 1126 in Flur 169, durch die östliche Grenze des Flurstücks 1055 in Flur 169, durch die nördliche Grenze des Flurstücks 749,

im Osten:        durch die Westseite der Lingener Straße,

im Süden:       durch die Südseite des Humboldtplatzes,

im Westen:     durch die westliche Grenze des Flurstücks 685, durch eine geradlinige Verbindung zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 685 und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 1126 in Flur 169.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Da die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 7. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig