Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Hagemeier verweist auf die zahlreichen Diskussionen und Anhörungen zu dieser Angelegenheit und schlägt vor, das Verfahren heute zum Abschluss zu bringen, an einer Weiternutzung des Teilstückes bestehe kein öffentliches Interesse.

 

Auf Nachfrage, wie mit dem Teilstück weiter verfahren werden solle, wird seitens der Verwaltung erklärt, dass ein Verkauf oder eine Verpachtung der Grundstücke bisher nicht vorgenommen wurde. Eventuell müsse der Zugang gesperrt werden, ein Rückbau sei auf jeden Fall sehr teuer. Zum weiteren Verfahren wird in der nächsten Sitzung eine Info erfolgen.

 


Beschluss:

 

Die vorgebrachten Einwendungen gegen die Absicht der Stadt Rheine zwei Teilstücke der Hünenborgstraße, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 119, Flurstück 598 tlw. und 642 tlw., einzuziehen, werden zurückgewiesen.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Die zwei Teilstücke der Hünenborgstraße, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 119, Flurstück 598 tlw. und 642 tlw., werden hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung vorliegen und eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig