Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Schröer verliest den angehängten Vermerk zur Problematik der Abrechnung.

 

Frau Overesch verweist auf die für Kinder gefährliche Situation an der Einmündung zur Felsenstraße. Sie fragt nach Möglichkeiten, diese Gefahrensituation zum Beispiel durch Aufstellung von „Stopp“-Schildern zu entschärfen.

 

Herr Schröer erklärt, der Ausbau der Felsenstraße sei für das Jahr 2012 geplant. Im Rahmen dieser Ausbauplanung werde ein Gehweg auf der Straßenseite zum Baugebiet hin vorzusehen sein. Er kündigt an, den Beschilderungsvorschlag an den zuständigen Arbeitskreis weiterzuleiten.

 

Herr Hagemeier fragt, ob es richtig sei, dass für diesen Bereich alle gebauten Teileinrichtungen seit dem Jahr 1967 umgelegt und abgerechnet seien?

 

Herr Schröer bestätigt dieses.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass während der Offenlage keine Änderungswünsche vorgetragen wurden.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale/Ausbaumerkmale  für den Ausbau der „Nadigstraße“ 2. Bauabschnitt (Höhe Wieckstraße bis Felsenstraße) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. L12, Kennwort: „Felsenstraße“.

 

 

Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a) befahrbarer und fußläufiger Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer befahrbaren Mischfläche in grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

    

b) Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c) Begrünung:

 

Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche und zur Gliederung der Parkplätze

 

Grünbeet ohne Straßenbaumbepflanzung im Bereich der Einmündung zur Felsenstraße

 

 

d) Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal 

               

 

e) Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung (Seitenaufsatzleuchten) mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

entfällt bei Erneuerung von Straßen


Abstimmungsergebnis:        einstimmig