3.1. Mensa der Fürstenberg-Realschule im Bürgerhof Schotthock

 

Herr Linke verliest folgende Information:

 

„Die Stadt Rheine mietet ab dem 1. Mai 2011 den Saal des Bürgerhofs Schotthock zum Zwecke einer Mensanutzung für die Fürstenberg-Realschule an. Die tägliche Miet- und Nutzungsdauer erstreckt sich montags – donnerstags auf die Zeit von 12.30 – 14.00 Uhr.

 

Der Vertrag soll für den Zeitraum vom 01.05.2011 – 31.07.2013 geschlossen werden und sich jeweils um ein Jahr verlängern, sofern nicht 6 Monate vor Ablauf des Schuljahres von der Stadt Rheine oder vom Betreiberverein Bürgerhof Schotthock e. V. schriftlich gekündigt wird.

 

Durch die Anmietung des Saales des Bürgerhofs Schotthock in der Mittagszeit für die Fürstenberg-Realschule entspannt sich die Verpflegungssituation in der kleinen Mensa der Bodelschwinghschule, wo Grundschüler der Bodelschwinghschule und Ganztagsschüler der Fürstenberg-Realschule mittags nacheinander beköstigt werden.

 

Bisher konnten nur Ganztagsschüler der Fürstenberg-Realschule, also die Klassen 5 und 6, die Mensa nutzen. Mit der Aufnahme des Mensabetriebs im Bürgerhof Schotthock können auch die Halbtagsschüler der Fürstenberg-Realschule, welche nachmittags zum Teil noch Unterricht haben, mittags in der Mensa beköstigt werden.“

 

3.2. Keine Verbundschule in Mesum

 

Herr Linke verliest folgende Information:

 

„Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 10.09.2008 im Zusammenhang mit der Beratung des Punktes ´Perspektiven der Gesamtschulentwicklung in der Stadt Rheine` die Verwaltung  beauftragt, mit den Schulaufsichtsbehörden die ergänzende Expertise zur Schulentwicklungs­planung zu besprechen und zu klären, unter welchen schulrechtlichen Aspekten Handlungs­möglichkeiten bestehen, um den Anmeldeüberhang an der Euregio Gesamtschule zu verrin­gern. Insbesondere sollten unter dem Gesichtspunkt der generell zurückgehenden Schüler­zahlen auch Verbundlösungen von Haupt- und Realschulen erörtert werden.

 

Konkret ging es um einen Verbund am Standort der Don-Bosco-Hauptschule. Eine Ver­bundlösung wird von der Verwaltung seit 2010 nicht weiter verfolgt, weil § 83 Abs. 1 Schul­gesetz es nicht zulässt, die Don-Bosco-Hauptschule in Mesum um einen Realschulzweig der Elsa-Brändström-Realschule zu erweitern. Ein Realschulzweig der Elsa-Brändström-Real­schule wurde in Erwägung gezogen, weil etwa 20 – 30 Schüler pro Jahrgang aus dem Süd­raum (Mesum, Hauenhorst, Elte) diese Realschule besuchen.

 

 

 

Der erwähnte § 83 Abs. 1 Schulgesetzt hat folgenden Wortlaut:

Ausnahmsweise kann der Schulträger zu diesem Zweck (Anmerkung der Verwaltung: zur Sicherstellung eines wohnortnahen und differenzierten Bildungsangebotes) auch eine beste­hende Hauptschule oder eine bestehende Realschule um einen Zweig der jeweils anderen Schulform erweitern, wenn es in seinem Gebiet eine Schulform dieser Schule nicht gibt und der Bestand der Schule eines anderen Schulträgers dadurch nicht gefährdet wird.

 

Die Bezirksregierung Münster hat die Stadt Rheine in Gesprächen 2008 und 2009 darauf hin­gewiesen, dass mit dem Begriff ´Gebiet` das gesamte Gebiet des Schulträgers gemeint ist und nicht etwa nur ein Ortsteil. Da Mesum zu Rheine gehört und es in Rheine mit der Elsa-Brändström-Realschule und der Fürstenberg-Realschule zwei Realschulen gibt, ist nach Aus­kunft der Bezirksregierung vom 02.12.2008 eine Erweiterung der Don-Bosco-Hauptschule um einen Realschulzweig rechtlich nicht möglich. Das Land hat 2009 in Gesprächen die Rechtsauffassung der Bezirksregierung bestätigt.

 

Da der § 83 Abs. 1 nicht geändert wurde, besteht auch nach Vorliegen eines künftigen neuen Schulentwicklungsplans keine Grundlage für eine evtl. Verbundlösung von Hauptschule und Realschulzweig am Standort Don-Bosco-Schule.

 

Durch die Auflösung der Elisabeth-Hauptschule zum 01.08.2013 und die damit verbundene Aufnahme zusätzlicher Hauptschüler werden zudem an der Don-Bosco-Hauptschule im Schuljahr 2013/14 keine freien Unterrichtsräume für einen Realschulzweig zur Verfügung stehen.“

 

3.3. Gebäude Konradschule

 

Herr Linke verliest folgende Information:

 

„Am 21.04.10 haben die schulpolitischen Sprecher der im Rat vertretenen Parteien, der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft, die Schulleiterin der Südeschschule, die Schuldezernentin, der Leiter des Fachbereiches 1 und der Leiter der Schulverwaltung über die Beibehaltung des Nebenstandortes Konradschule beraten.

 

Auslöser die­ser Diskussion war ein Schreiben des damaligen Schulrats Heidbrink, in dem er der Stadt Rheine als Schulträger mitteilt, dass alle Kinder der Südeschschule am Hauptstand­ort unterrichtet werden können.

 

Alle politischen Vertreter haben in der Besprechung am 21.04.10 signalisiert, dass sie dem Vorschlag der Schulverwaltung zustimmen können. Dieser sieht vor, erst dann einen politi­schen Beschluss zur Aufgabe des Schulstandortes Konradschule herbeizuführen, wenn sich das Verhältnis der Konradschüler aus dem Einzugsbereich Südeschschule und Konradschule von derzeit 50:50 in 70:30 ändert.

 

Die Schülerzahl aus dem Einzugsbereich Konradschule hat sich zwischenzeitlich positiv ent­wickelt. Sie beträgt im Schuljahr 2010/11 (Stand 01.03.11) 189. Davon besuchen 93 Schüler das Nebengebäude Konradschule. Hiervon wiederum wohnen 56 = 60,2 Prozent im Einzugs­bereich der Konradschule (Stadtteil Gellendorf, südlich der Bahnlinie Rheine - Osnabrück).

 

Das Verhältnis der Konradschüler aus dem Einzugsbereich Südeschschule – Konradschule beträgt derzeit 40:60. Somit kann auf der Basis der o. a. Vorgabe der Standort Konradschule beibehalten werden.“

 

3.4. Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler in der Overbergschule

 

Herr Linke verliest folgende Information:

 

„In der Schulausschusssitzung am 15.03.11 wurde angefragt, wie viel neue Fünftklässler mit Förderbedarf im Schuljahr 2011/2012 im gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler in der Overberg-Hauptschule unterrichtet werden.

 

Die Schulverwaltung hat die Zahlen abgefragt. - Es werden im Schuljahr 2011/2012 drei Fünftklässler mit Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht in der Klasse 5 der Overbergschule beschult.

 

Der Schulverwaltung liegen auch die Zahlen zum integrativen Unterricht insgesamt in der Overberg-Hauptschule vor. Sie sind im Schuljahr 2010/11 mit Stand vom 31.03.11 wie folgt:

 

Klasse 5                          9 Schüler mit Förderbedarf

Klasse 6                       10 Schüler mit Förderbedarf

Klasse 7                          6 Schüler mit Förderbedarf

Klasse 8                          6 Schüler mit Förderbedarf

Klasse 9                          8 Schüler mit Förderbedarf

Klasse 10                        6 Schüler mit Förderbedarf

 

Insgesamt werden im Schuljahr 2010/11    45 Schülerinnen und Schüler in der

Overberg-Hauptschule integrativ beschult. Dies sind 10,5 % der 432 Schülerinnen und Schüler in der Overberg-Hauptschule insgesamt.“

 

3.5. Arbeitskreis Schulstruktur

 

Herr Linke informiert die Ausschussmitglieder, dass Herr Mollen, SPD-Fraktion, schriftlich angefragt hat, wann die nächste Sitzung des Arbeitskreises Schulstruktur stattfinden wird.

Herr Linke teilt mit, die nächste Sitzung des Arbeitskreises Schulstruktur werde unter Beteiligung von Herrn Dr. Garbe, der mit der integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung beauftragt worden sei, Mitte 2011 stattfinden.