Sitzung: 23.11.2006 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 528/06
I/A/2885
Herr Brauer merkt an, dass es sich bei dieser
Vorlage um eine Gebührenerhöhung handele. Diese zu beschließen falle den
Ausschussmitgliedern nicht leicht.
Herr Hagemeier bedankt sich für diese sehr
ausführliche Vorlage.
Herr Löcken merkt an, das die Strauchgutabfuhr in
diesem Jahr sehr früh gewesen sei. In vielen Gärten standen die Bäume und
Sträucher noch in voller Blüte. Er regt an, die Strauchgutabfuhr später im Jahr
vorzunehmen.
Herr Kohnen ergänzt die Ausführungen und fragt
nach, ob es richtig sei, dass Bürger aus Rheine ihren Sperrmüll in Neuenkirchen
abgeben würden.
Herr Willems regt an, die Entsorgung öffentlichen
Laubs etwas besser zu regeln. Es gebe Fälle, da werde das Laub lediglich von
einer Straßenseite zur anderen geschoben.
Herr Schirdewahn antwortet, dass die
Grünabfallregelung gut geplant sei. Er erinnert an das Schneechaos, da zu
dieser Zeit vor einem Jahr geherrscht habe. Die Technischen Betriebe müssen bei
der Planung die vielen Sperrmüllabholungen die traditionell zum Jahresende
anfielen mit einplanen. Bezüglich des Laubs, seien die Technischen Betriebe
bemüht, die Probleme so gering wie möglich zu halten. An Stellen wo städtische
Bäume stehen, werden Laubboxen aufgestellt, die von den Anliegern genutzt
werden können. Weiterhin könne er sich nicht vorstellen, dass Rheinenser Bürger
ihren Müll in Neuenkirchen entsorgen würden. Eher umgekehrt könnte dies der
Fall sein, da der Bauhof sehr gute Öffnungszeiten habe. Des Weiteren werde in
Neuenkirchen nur alle vier Wochen der Restmüll abgefahren.
Herr Dr. Kratzsch ergänzt, dass wenn man über
eine andere Gebührenstruktur nachdenke, man sich dabei auch über Standards
unterhalten müsse.
Beschluss:
- Die
„Müllabfuhr Gebührenbedarfsberechnung 2007“ vom 27.10.2006 wird zur
Kenntnis genommen.
- Die
Strauchgutabfuhr soll 2007 in der bisher praktizierten Form durchgeführt
werden.
- Die
im §3 Abs. 2 Buchstaben a bis h der „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der
Stadt Rheine“
festgesetzten Gebühren
werden ab dem 01.01.2007 wie folgt festgesetzt:
a) |
für jedes Abfallgefäß mit einem |
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Fassungsvermögen von 80 l bei |
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14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten |
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für die Gestellung des Gefäßes |
168,11 |
Euro |
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b) |
für jedes Abfallgefäß mit einem |
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Fassungsvermögen von 120 l bei |
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14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten |
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für die Gestellung des Gefäßes |
192,36 |
Euro |
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c) |
für jedes Abfallgefäß mit einem |
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Fassungsvermögen von 240 l bei |
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14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten |
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für die Gestellung des Gefäßes |
265,08 |
Euro |
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d) |
für jeden Container mit einem |
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Fassungsvermögen von 1,1 cbm |
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bei 14-täglicher Entleerung |
719,32 |
Euro |
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bei wöchentlich einmaliger Entleerung |
1.388,10 |
Euro |
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bei wöchentlich zweimaliger Entleerung |
2.725,67 |
Euro |
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bei wöchentlich viermaliger Entleerung |
5.451,34 |
Euro |
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e) |
für jede 120-l-Bio-Tonne bei |
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14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten |
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für die Gestellung des Gefäßes |
104,36 |
Euro |
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f) |
für jede 240-l-Bio-Tonne bei |
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14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten |
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für die Gestellung des Gefäßes |
168,73 |
Euro |
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g) |
für jeden Bio-Container mit einem |
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Fassungsvermögen von 1,1 cbm bei |
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14-täglicher Entleerung |
790,02 |
Euro |
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h) |
für Müllsäcke mit einem Fassungsvermögen |
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von 70 l (einschl. Abfuhr) pro Sack |
3,42 |
Euro |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig