Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Lütkemeier weist darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt in Doppelfunktion tätig sei. Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates müsse der HFA diesen Tagesordnungspunkt als Fachausschuss vorberaten und als entscheidungsbefugter Ausschuss gleichzeitig einen Beschluss herbeiführen.

 

Herr Dewenter signalisiert die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Beschlussvorschlag, sofern dieses den Töchtern, nämlich den Stadtwerken und der Stadtsparkasse, zuzumuten sei. Wie schnell auch bei Töchtergesellschaften ein Engpass eintreten könne, habe man vor einiger Zeit bei der Stadtsparkasse in Bezug auf die Leistungen für die WestLB gemerkt. Insofern bittet er, den Vorbehalt „sofern von diesen wirtschaftlich vertretbar“ im Beschlussvorschlag aufzunehmen.

 

Herr Roscher merkt an, der SPD-Fraktion sei bewusst, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag erheblich in das wirtschaftliche Gebaren der Stadtwerke und der Stadtsparkasse eingreife und deren Möglichkeiten deutlich einschränke. Nichtsdestotrotz müsse aber auch der Mutterbetrieb, die Stadt Rheine, handlungsfähig bleiben und dürfe nicht in die Haushaltssicherung abrutschen. Daher stimme seine Fraktion dem Beschlussvorschlag einschließlich der von der CDU-Fraktion beantragten Ergänzung zu.

 

Auch Herr Ortel signalisiert seine Zustimmung, möchte jedoch wissen, wer die Entscheidung über die wirtschaftliche Vertretbarkeit einer solchen Sonderausschüttung treffe.

 

Frau Dr. Kordfelder antwortet, dass der Rat der Stadt Rheine als Träger der Stadtsparkasse und der Stadtwerke hierüber beschließe.

 

Herr Holtel erklärt, dass der Beschlussvorschlag zwischen der Stadt Rheine und den beiden Gesellschaften abgestimmt sei, sodass er keinen Grund sehe, diesem einschl. der Ergänzung des CDU-Antrages nicht zuzustimmen.

 

Herr Wilp unterstreicht die Aussage von Frau Dr. Kordfelder mit einem Zitat aus dem Sparkassengesetz, wonach die Vertretung des Trägers unter Berücksichtigung der Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse und im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Sparkasse grundsätzlich frei über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheiden könne.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Mindestausschüttungen von der Stadtwerke Rheine GmbH und der Stadtsparkasse Rheine - sofern von diesen wirtschaftlich vertretbar - in Höhe von jeweils (netto) 500.000 Euro zur dauerhaften Unterstützung der Konsolidierung des städtischen Haushalts ab dem Haushaltsjahr 2011 einzusetzen. Ausgenommen sind die Haushaltsjahre 2013 und 2014, in denen bereits Sonderausschüttungen eingeplant sind.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig