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Herr Holtel weist darauf hin, dass sich die Fraktionen zurzeit mit den Sparlisten für die Haushaltskonsolidierung intensiv beschäftigen würden. Vor diesem Hintergrund sei in der gestrigen Fraktionssitzung die Frage gestellt worden, ob die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am heutigen Tage mit nur einem Tagesordnungspunkt unbedingt erforderlich gewesen wäre, denn dieser Tagesordnungspunkt hätte auch in der turnusmäßigen Sitzung am 16. Juni mitberaten werden können.

 

Frau Dr. Kordfelder erinnert an die Vereinbarung zwischen der Verwaltung und den Fraktionen zur zeitlichen Besetzung der Leiterstelle des Fachbereiches „Jugend, Familie und Soziales“, die auch die Funktion des Jugendamtsleiters beinhalte. Da die Stelle nicht unzumutbar lange unbesetzt bleiben solle, sei eine Entscheidung für die Ratssitzung am 7. Juni 2011 vereinbart worden.

Gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII müsse der Jugendhilfeausschuss vor der Berufung eines Leiters des Jugendamtes gehört werden. Diese Anhörung habe vor einem Empfehlungsausschuss des Haupt- und Finanzausschusses zu erfolgen, sodass die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses vor der heutigen HFA-Sitzung aus rechtlichen Gründen unumgänglich gewesen sei.

 

 

 

Ende der öffentlichen Sitzung:                   17:25 Uhr