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Herr Linke trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

Behindertengerechtes- und barrierefreies Bauen – Mittelverwendung 2011

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.11 (Vorlage 055/11) vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel beschlossen, die Haushaltsmittel für das Jahr 2011 u. a. für

        -  die Pflasterung - Bodenindikatoren und akustische Signalanlage für sehbeeinträchtigte Menschen im Kreuzungsbereich Osnabrücker Straße/Windmühlenstraße/Aloysiusstraße in Höhe von 70.000 € einzusetzen.

 

Dieser Ansatz wurde aufgrund des Beschlusses des Sozialausschusses mit einem Sperrvermerk versehen, um bei evtl. notwendigen Haushaltskonsolidierungen Einsparmöglichkeiten zu haben.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 15.03.2011 (Vorlage 106/11) wurde seitens des Kämmerers, Herrn Lütkemeier, angemerkt: „dass die Maßnahme ‹Pflasterung - Bodenindikatoren und akustische Signalanlage für sehbeeinträchtigte Menschen im Kreuzungsbereich Osnabrücker Straße/ Windmühlenstraße/Aloysiusstraße› mit einem Ansatz von 70.000 € mit einem Sperrvermerk versehen werde, der vom Sozialausschuss aufgehoben werden könne.“

 

Der Haushalt 2011 unterliegt der Genehmigung der Aufsichtbehörde, da das negative Jahresergebnis in Höhe von 14,27 Mio. € nur durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden kann. Aufgrund dieser Situation befinden sich die Stadt Rheine bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in der vorläufigen Haushaltsführung. Aus diesem Grunde soll über die Aufhebung des Sperrvermerkes für den v.g. barrierefreien Ausbau der Kreuzung erst in der nächsten Sozialausschusssitzung entschieden werden. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Beschlussvorschlag für die Sitzung am 20.09.2011 vorbereiten.