Sitzung: 07.12.2006 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 531/06
I/B/0498
Beschluss:
- Die
„Straßenreinigung Gebührenbedarfsberechnung 2007“ vom 21.11.2006 wird zur
Kenntnis genommen.
- Der
§ 6 Abs. 4 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz – der „Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt
Rheine vom 23. Dezember 1985“ erhält folgende Fassung:
4. |
Die Benutzungsgebühr je Meter
Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3) beträgt jährlich |
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a)
bei vierzehntäglicher Reinigung b)
bei wöchentlich einmaliger Reinigung c)
bei wöchentlich zweimaliger Reinigung d)
für die Fußgängerzonen bei mehrfacher
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend |
0,94 € 1,23 € 2,34 € 3,46 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig