·       Herr Meier merkt an, dass in einigen Stadtbussen wieder die Beschilderungen für gehandicapte Personen fehlen, diesbezüglich hat Frau Barnes bereits mit der Firma Mersch Kontakt aufgenommen. Die Firma Mersch bemängele, dass die Beschilderungen nie länger als 2 oder 3 Tage halten würden.

·       Frau Hake berichtet: Mitteilung der Deutschen Bahn AG – Freifahrtregelung - ab dem 1. September 2011 können alle Nahverkehrszüge ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-rotem Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden. Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn AG vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckennetzverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 km rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB-Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn in der 2. Klasse kostenlos fahren.