Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 1

00:32:35

 

Herr Schröer verweist auf die Ausführungen  in der Vorlage.

 

Herr Kölker äußert sich kritisch zur Abwägungsentscheidung  zur Eingabe Nr. 7. Er schlägt vor, der Eingabe nicht zu folgen und den Baum in dem anzulegenden Grünbeet anzupflanzen. Aus seiner Sicht sei eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung aufgrund des Alters des Anliegers nicht nachvollziehbar.

Herr Auth äußert für die Fraktion der CDU die Meinung, dass alle Eingaben gut abgewogen worden seien und dass das vorgelegte Konzept tragfähig für alle Anwohner sei.

 

Herr Schröer stellt eine Überprüfung der Planung durch die Verwaltung in Aussicht. In der nächsten Sitzung des Bauausschusses könne dann über das Ergebnis berichtet werden.

 

Herr Twesten erläutert, dass bei der Auswahl der Bäume bevorzugt auf Sorten zurückgegriffen werde, die keine Früchte tragen und die keine allzu großen Kronen entwickeln, um den Aufwand der Anlieger im vertretbaren Rahmen zu halten. Im Detail sei noch nicht festgelegt worden, welche Baumsorten gepflanzt werden sollen.

 

Herr Schröer stellt hierzu fest, dass es bezüglich der Ausstattungsmerkmale der Straße keinen Disens gebe.

Es gehe in der Diskussion darum, ob das Beet vor dem Haus Nr. 24 mit einem Baum bepflanzt werde oder nicht.

Die Verwaltung werde mit dem Anlieger sprechen und in einer späteren Sitzung hierzu berichten.

 

 

 


Beschluss:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

            Beschlussvorschläge siehe Begründung in der Vorlage

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und                                                                                      1 Enthaltung

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale / Ausbaumerkmale für den Ausbau der „Herefortstraße“ (von Haselweg bis Bergstraße) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 311, Kennwort: „Herefortstraße-West“:

 

Herefortstraße:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone geplant.

 

a)          Fahrbahn und Pkw-Stellfläche

 

è           Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn (neue Deckschicht, z.T. mit Binderschicht und mit Unterbau) in einer Breite von 5,25 m bis 7,25 m, mit Rundborden r=9cm auf der westlichen Straßenseite und Hochborden h=12cm (vorhanden) auf der östlichen Straßenseite eingefasst.

 

 

b)          Begrünung

 

è           Anlegen von Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung in 2,00 m Breite

 

 

c)            Gehweg

 

è           Anlegung eines zusätzlichen einseitigen Gehweges in 1,55 m – 1,75 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau

 

è           Einfassung des Gehweges mit Rundborden r = 9 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

 

e)          Zufahrten/Einmündungen

 

è           Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken und Straßeneinmündungen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

f)            Entwässerung

 

è           Herstellung einer Entwässerungsrinne entlang des westlichen Gehweges

 

è           Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

g)          Straßenbeleuchtung

 

è           Zusätzliche betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Beschluss des Rates:

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

entfällt bei Erneuerung/Instandsetzung von Straßen

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig