II/A/2525
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den folgenden Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Hauptzuges der „Nadigstraße“,von Hausnummer 15 bis zur östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“.
S
a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den
Ausbau des Hauptzuges der „Nadigstraße“
von Hausnummer 15 bis östl.
Grenze
des Bebauungsplanes Nr. 298
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 12. Dezember 2006 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Hauptzuges der „Nadigstraße“, von Hausnummer 15 bis zur östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Nadigstraße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-
ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Plateaupflasterungen mit Unterbau und einer Umrandung
aus Plateausteinen, mit einer Innenfläche aus
Betonsteinpflaster
c) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung sowie Grünbeeten ohne Baumbepflanzung
d) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertiger elektrischer
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig