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Frau Dr. Kordfelder verliest folgenden Vermerk:

 

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. September 2011 wurden unter TOP 12 u. a. folgende 5 Bürgeranträge gem. § 24 GO an den Rat der Stadt Rheine von einem Petenten vorgestellt:

 

-                vom 08.06.2011 zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept

-                vom 29.07.2011 zur Sozialen Stadt Dorenkamp

-                vom 30.07.2011 zur Außenwerbung Hertie

-                vom 30.07.2011 zur Außenwerbung Overmann und

-                vom 03.08.2011 zur Bädersituation in Rheine

 

Mit Scheiben vom 15. September 2011 wurde der Petent davon in Kenntnis gesetzt, dass der Haupt- und Finanzausschuss nach Prüfung der Eingaben den Beschluss gefasst hat, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Anregungen bzw. Beschwerden nicht erforderlich ist.

 

In allen 5 Fällen hat der Petent mit E-Mails vom 17., 18. bzw. 19. September d. J. die Bürgermeisterin aufgefordert, den Beschluss des HFA gem. § 54 GO zu beanstanden, weil er seines Erachtens gegen geltendes Recht verstößt.

 

Die Verwaltung hat die Anträge des Petenten auf Beanstandung des HFA-Beschlusses geprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bürgeranträge, die der HFA-Vorlage 326/11 beigefügt waren, entsprechend den Bestimmungen des § 24 GO in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Rheine rechtlich einwandfrei behandelt und beschlossen wurden.

Ein Grund zur Beanstandung gem. § 54 GO besteht daher aus Sicht der Verwaltung nicht!

 

Da die 5 Anträge auf Beanstandung des HFA-Beschlusses vom Petenten auch gleichzeitig dem Kreis Steinfurt, der Bezirksregierung, dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen u. a. zugeleitet wurde, bleibt abzuwarten, ob von dort noch eine Aufforderung zur Beanstandung kommen wird.

Der Landrat hat allerdings dem Petenten mit Schreiben vom 11.10.2011 folgendes Ergebnis seiner Prüfung mitgeteilt:

„Die in der Gemeindeordnung manifestierten Bürgerrechte haben unbestreitbar einen beachtlichen kommunalverfassungsrechtlichen Stellenwert. Allerdings ist bei mir zwischenzeitlich der Eindruck entstanden, dass Sie mit der Vielzahl der Eingaben zu unterschiedlichsten Themenfeldern die Bürgerrechte ‚überstrapazieren’. Ich habe keinen Grund anzunehmen, dass die für die Stadt Rheine handelnden Organe und Gremien sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht bewusst sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir künftig auf weitere Eingaben Ihrerseits nicht eingehen werden.“

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten, zumal der heutigen Vorlage wieder einige Bürgeranträge gem. § 24 GO von demselben Petenten beigefügt sind.