Herr Dr. Janning berichtet, dass der Bundestag dieses Gesetz am 9. November 2006 verabschiedet habe und dass am 15. Dezember 2006 die Zustimmung des Bundesrates erwartet werde. Das Gesetz werde voraussichtlich zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz werde das BauGB erneut geändert.

 

Den Schwerpunkt dieser Novellierung bilde der neue § 13 a mit einem beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Dies seien Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung. Solche Pläne dürften im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in diesen weniger als 20.000 m² Grundfläche festgesetzt sei, keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründet werde und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder von europäischen Vogelschutzgebieten bestünden. Bei derartigen Plänen müsse ein Vorverfahren nicht mehr durchgeführt werden. Auch könne von der Umweltprüfung dem Umweltbericht und dem Monitoring abgesehen werden. Es sei auch kein Ausgleich mehr für Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich. Eine Übersicht über die Voraussetzungen und Folgen des neuen § 13 a BauGB ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Herr Dr. Janning stellt in Aussicht, dass er in einer der nächsten Ausschusssitzungen einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen dieses Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte geben werde.