Sitzung: 29.11.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Herr Dr. Janning berichtet, dass der Bundestag
dieses Gesetz am 9. November 2006 verabschiedet habe und dass am 15. Dezember
2006 die Zustimmung des Bundesrates erwartet werde. Das Gesetz werde
voraussichtlich zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz werde das
BauGB erneut geändert.
Den Schwerpunkt dieser Novellierung bilde der
neue § 13 a mit einem beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der
Innenentwicklung. Dies seien Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung. Solche
Pläne dürften im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in diesen
weniger als 20.000 m² Grundfläche festgesetzt sei, keine Zulässigkeit von
UVP-pflichtigen Vorhaben begründet werde und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder von europäischen Vogelschutzgebieten
bestünden. Bei derartigen Plänen müsse ein Vorverfahren nicht mehr durchgeführt
werden. Auch könne von der Umweltprüfung dem Umweltbericht und dem Monitoring
abgesehen werden. Es sei auch kein Ausgleich mehr für Eingriffe in Natur und
Landschaft erforderlich. Eine Übersicht über die Voraussetzungen und Folgen des
neuen § 13 a BauGB ist als Anlage 5 beigefügt.
Herr Dr. Janning stellt in Aussicht, dass er in einer der nächsten Ausschusssitzungen einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen dieses Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte geben werde.