Gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden keine Bedenken erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.

 

Auf die Nachfrage aus der letzten Sitzung, ob über das neue Bundesfreiwilligengesetz Möglichkeiten gegeben sind, Mitarbeiter für die Spielplatzunterhaltung einzusetzen, erklärt die Verwaltung, diese Information nachzureichen.