Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 IB0730

 


I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Basilikastraße/F.A.Kümpers zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "gemischten Baufläche/MI" in "Wohnbaufläche".

 

Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf die Fläche des ehemaligen Spinnereigebäudes der Firma F.A.Kümpers im Bereich der Glienhorststraße/Elter Straße und Basilikastraße und umfasst Teilfächen des Flurstücks 409 in der Flur 181, Gemarkung Rheine Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Basilikastraße/F.A.Kümpers" verzichtet wird, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf einer anderen Grundlage erfolgt sind: In der Zeit vom 29. Juni 2006 bis einschließlich 31. Juli 2006 hat eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB stattgefunden. Im Rahmen dieser Offenlage sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Änderungsinhalte informiert worden.

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Basilikastraße/F.A.Kümpers", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf die Fläche des ehemaligen Spinnereigebäudes der Firma F.A.Kümpers im Bereich der Glienhorststraße/Elter Straße und Basilikastraße und umfasst Teilfächen des Flurstücks 409 in der Flur 181, Gemarkung Rheine Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig