Tonbandfundstelle: I/A/1730

 

Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten, da sie in sachlichem Zusammenhang stehen.

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass den Prüfungen im Vorfeld zufolge das Bauvorhaben zur Errichtung eines Elektro-Centers mit einer Verkaufsfläche von etwa 400 m² nicht im Widerspruch zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept stehe. Das Kerngeschäft der Firma Westen bestehe in der Ausführung von Garantieleistungen für große Anbieter weißer Ware wie z. B. Karstadt und Media-Markt. Zusätzlich habe sich die Firma auf den Verkauf von Elektrogroßgeräten spezialisiert. Der Verkauf von Unterhaltungselektronik sei ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Einigung über die Baufigur sei erzielt worden, die konkreten Planungen sollen, sobald sie vorliegen, in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt werden.

 

Herr Dewenter fragt, ob der Verwaltung eine Eingabe des Innenstadtvereins vorliege.

 

Herr Teichler verneint dieses.

 

Herr Dr. Kratzsch bemerkt, dass eine solche Eingabe auch an Herrn Dr. Janning gerichtet worden sein könnte. Er werde Herrn Dr. Janning fragen, sobald dieser von seiner Dienstreise zurückgekehrt sei, ob ihm ein solches Schriftstück vorliege. Wenn eine Eingabe des Innenstadtvereins vorliege, so werde diese berücksichtigt.

 

Herr Bögge erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese, vorausgesetzt die eventl. vorliegende Eingabe des Innenstadtvereins führe nicht zu anderen Erkenntnissen, den Aussagen der Vorlage zustimme. Er führt aus, dass durch die doch geringe Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 200 m² keine Schädigung anderer Versorgungszentren zu erwarten sei. Herr Bögge hebt hervor, dass er durch die Entwicklung des III. Quadranten am Kreisverkehr in Richtung Neuenkirchen eine positive Entwicklung für den Eingangsbereich von Rheine erwarte. Er bittet um Vorstellung der Planungen des Baukörpers zu gegebener Zeit. Er macht deutlich, dass seine Fraktion Planungen für eine lange Lärmschutzmauer nicht befürworten werde. Er bittet darum, ggf. schon im Vorfeld nach Alternativen zu suchen. Insgesamt halte die CDU-Fraktion diesen positiven Schritt der in Rheine alteingesessenen Firma für unterstützenswert.

 

Herr Löcken schließt sich den Ausführungen des Herrn Bögge an. Er fragt, wie die Erreichbarkeit der vorgesehenen vier Reihenhäuser durch größere Fahrzeuge wie z.B. Müll- oder Möbelwagen vorgesehen sei.

 

Herr Teichler erläutert anhand des per Beamer gezeigten Planes die vorgesehene  Erschließung über den Fuß- und Radweg zwischen der Mutter-Theresa-Straße und der Neuenkirchener, der teilweise verbreitert und bis zur Einfahrt des vierten Reihenhauses als Stichweg ausgebaut werden solle. Auf Nachfrage des Herrn Löcken erklärt Herr Teichler, dass die große ausgewiesene Verkehrsfläche auf dem Grundstück Nr. 790 als Wendemöglichkeit genutzt werden solle. In der Mitte der Fläche sollen Stellplätze angelegt werden.

 

Herr Niehues weist auf die nicht richtige Schreibweise der Mutter-Theresa-Straße hin.

 

Herr Thüring fragt, ob im Falle eines Eigentümerwechsels des Betriebes für den Nachfolgebetrieb die gleichen Auflagen gelten würden.

 

Herr Dr. Kratzsch bejaht dieses. Er hoffe, dass die Firma Westen endgültig an diesem Standort verbleibe. Er erläutert weiter, dass anders als beim gegenüber liegenden Einzelhandelskomplex, die geplante Halle als Abschirmung gegen Lärmimmissionen diene. Eine Begrünung der Hallenwand zum Beispiel durch die Anpflanzung einer Hecke, halte er für wünschenswert. Auch aus Sicht der Verwaltung werde das Bauvorhaben der Firma Westen begrüßt. Die einzige denkbare Alternative für diesen Standort wäre die Errichtung von Wohnungsbau, die er hier nicht gutheißen könne. Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass der IV. Quadrant an diesem Kreisverkehr im Eigentum der Stadt Rheine stehe und derzeit noch nicht an den Markt kommen solle. Die Entwicklung für diesen Quadranten bleibe noch abzuwarten.

 

Herr Winkelhaus weise auf einen Widerspruch im 2. Absatz des Abwägungsbeschlusses zur Einwendung der Gemeinde Neuenkirchen hin und bittet, diesen Beschluss redaktionell zu überarbeiten.

 

Seitens der Verwaltung wird diese Überarbeitung zugesagt.

 

Herr Thüring fragt, ob der Lärmschutz für die Wohnbebauung entlang der Neuenkirchener Straße durch den dort vorhandenen Lärmschutzwall tatsächlich sichergestellt sei.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass es sich hier um einen privat angelegten Wall handele, der wohl eher dem Sichtschutz dienen könne.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1  Stellungnahme der Gemeinde Neuenkirchen, Der Bürgermeister, 48481 Neuenkirchen, vom 21. Februar 2006:

 

Abwägung- und Abwägungsbeschluss:

Die Stellungnahme der Gemeinde Neuenkirchen bezieht sich sowohl auf die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch auf die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 289.

 

Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Abwägung im Bebauungsplanverfahren verwiesen. (siehe TOP 5)

 

2.2    Es wird festgestellt, dass keine weiteren Stellungnahmen von Seiten der

         Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorliegen.

 

 

II.   Offenlegungsbeschluss:

 

Gemäß § 13 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rheine, Kennwort: „Sassestraße“, nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen.

 

Der Änderungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 891 tlw., Flur 10, Gemarkung Rheine links der Ems, und wird durch die Neuenkirchener Straße, die Sassestraße und den Landersumer Weg begrenzt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in der Plandarstellung geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig