Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/A/2970

 

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhanges gemeinsam beraten.

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass aufgrund der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes die Erweiterung der Firmen Dickmänken und Schönweitz ermöglicht werden solle. Seitens der Firma Dickmänken werde derzeit ein Bauantrag erarbeitet, die Firma Schönweitz habe zurzeit keine konkreten Bauabsichten bekundet.

Eine Einigung über die notwendigen Kompensationsmaßnahmen sei dahingehend erzielt worden, dass ein Teil des Ausgleichs über die Stiftung des Kreises Steinfurt abgedeckt werde, zum anderen sollen Ersatzanpflanzungen auf den eigenen Grundstücken vorgenommen werden.

Herr Dr. Kratzsch erläutert anhand eines per Beamer gezeigten Planes, dass eine Übereinkunft über den Tausch von Flächen aus dem Eigentum der Firma Schönweitz getroffen worden sei. Durch diesen Grundstückstausch könne die Erschließung weiterer Grundstücke als Option für die Zukunft gesichert werden.

 

Herr Niehues bedankt sich bei der Verwaltung über die zügige Umsetzung des Planverfahrens und erklärt, dass die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlägen zustimme.

 

Herr Löcken fragt, ob seitens der Verwaltung der Standort für ein anzulegendes Regenklärbecken ausgewählt worden sei.

 

Herr Dr. Kratzsch antwortet, dass die Standortsuche für ein Regenklärbecken in einem zweiten Verfahrensschritt erarbeitet werden solle.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine be­schließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Schulte-Werning" nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der Änderungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 377 tlw., 378 tlw., 348 tlw., 347 und 14 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 101, der Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig