Sitzung: 22.03.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 106/06
Tonbandfundstelle: I/A/3240
Beschluss:
I. Beratung
der Stellungnahmen
1. Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13 Abs.
2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
II. Bestätigung
der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
"Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des
Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den
Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gemäß § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV. NRW S. 644)
wird die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, Kennwort: "Bürgerstraße", der Stadt Rheine sowie die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass diese Außenbereichssatzung keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, keinem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig