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Herr Schröer führt in die Thematik ein und geht insbesondere auf die Beschlusslage zum Regenrückhaltebecken Stadtpark ein, indem er aus einigen Vorlagen der vergangenen Jahre zitiert. Diese Zitate werden dem Protokoll als Anlage 8 beigefügt.

 

Herr Kohnen erkundigt sich ob die Keller dann nicht mehr wie am 24.08.06 voll laufen würden.

 

Herr Dr. Köller antwortet dass es für solche 50-jährigen Regenereignisse wie am 24.08.06 es der Fall war keinen endgültigen Schutz geben werde. Die Sicherheit für normale Regenereignisse werde durch die Baumaßnahmen vergrößert.

 

Herr Schröer ergänzt, dass die ausgewiesenen Summen im Investitionsprogramm nicht ausreichen werden um die nötigen Kanalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Das Regenrückhaltebecken am Stadtpark sei noch nicht mit berücksichtigt. Hierfür müsse ein gesonderter Beschluss gefasst werden.

 

Herr Kohnen fragt nach, wer am Siepkers Kamp Nutznießer und wer Kanaleigentümer sei. (S. 4 Punkt 3)

 

Herr Schröer führt aus, dass die Firma Oppermann Eigentümer der Straßenparzelle sei. Die Stadt Rheine benötige den Kanalteil zur Durchleitung in das städtische Kanalnetz. Nach der Sanierung solle die Stadt Rheine Eigentümerin des Kanals werden.

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Bauvorhaben der Stadtentwässerung im Jahre 2007 zur.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig