Sitzung: 27.03.2012 Rat der Stadt Rheine
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Es liegen keine
Da es sich heute um die letzte Ratssitzung
vor den Osterferien handelt und die nächste Sitzung des für Eingaben an den Rat
zuständigen Haupt- und Finanzausschusses erst am 17. April 2012 terminiert ist,
gibt Frau Dr. Kordfelder die nachstehende Eingabe bekannt:
Eingabe der Bewohner kleinerer
Baumriesen-Grundstücke im Stadtteil Hauenhorst, Hainbuchenweg, Rheine, vom 02.
März 2012 an den Rat der Stadt Rheine
Die Bewohner der kleineren
Baumriesen-Grundstücke in Hauenhorst weisen darauf hin, dass sie bereits im
letzten Jahr den Antrag auf Aufhebung der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine
gestellt hätten. Dem Antrag sei ein Gutachten zu großen Eichenbäumen auf kleinen
Wohngrundstücken sowie eine Ausarbeitung zu „Zwangseichen“ beigefügt worden.
Die Bewohner beklagen sich, dass durch
Bebauungsplanung große Eichenbäume auf kleinen Baugrundstücken zu erhalten
seien. Dieser Zustand sei unzumutbar, weil die Bäume inzwischen über die Gärten
und Dächer der Häuser ragen würden. Wegen zu befürchtender Folgen sowie der
jährlich steigenden Baumpflegekosten würden 98 % der Bewohner für die
Entfernung dieser Bäume plädieren.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Technischen
Betriebe Rheine, die für die Durchführung der Baumschutzsatzung zuständig sind,
haben dem Ansprechpartner der Bewohner kleinerer Baumriesen-Grundstücke in
Hauenhorst mit Schreiben vom 16.03.2012 folgendes mitgeteilt:
„Die
Baumschutzsatzung von 1976 ist zwischenzeitlich mehrfach der aktuellen
Rechtslage sowie bezüglich der Verbote, der Ausnahmetatbestände und der Genehmigungsabläufe
angepasst worden. Durch die Herausnahme von Nadelbäumen, Birken und Pappeln
konnte die Zahl der Anträge deutlich gesenkt werden. Die Regelungen für die
Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen sind umfassend und weitreichend. Sie
werden in der Regel auch Härtefällen gerecht.
Neben dem
Instrument der Baumschutzsatzung werden stadtbildprägende Bäume auch durch
Festsetzung von Erhaltungsgeboten in Bebauungsplänen geschützt. Für danach zu
erhaltende Bäume gelten die Anforderungen der Baumschutzsatzung analog.
Insofern ist bei den angeführten „Zwangseichen“ zu prüfen, ob sie durch die
Baumschutzsatzung geschützt werden oder aber durch den Bebauungsplan. Im letzten
Fall würde ein Wegfall der Satzung das Problem des Betroffenen überhaupt nicht
lösen.
Ohne Satzung und
Festsetzung in Bebauungsplänen wäre zwischenzeitlich ein gehöriges Stück
Stadtbildprägung und Lebensqualität verloren gegangen. In letzter Zeit wird
auch häufig das Argument der Verschattung geplanter Fotovoltaikanlagen angeführt,
um große Bäume zu beseitigen. Auch aus diesem Grund wird die Satzung sogar
zunehmend wichtiger.
Aufgrund mehrerer
Nachfragen beschäftigte sich im Herbst letzten Jahres auch der Bauausschuss mit
diesem Thema.
Die Sitzung am 23.11.2011 schloss dann mit folgendem Statement als Kenntnisnahme:
„Änderungen am Schutzumfang der Baumschutzsatzung,
etwa durch Herausnahme bestimmter, weiterer Baumarten oder durch Heraufsetzen
des Stammumfanges ab dem die Baumschutzsatzung greift, sind nicht zu
befürworten. Neben den Obstbäumen, den Birken und Pappeln noch weitere Laubbaumarten
nicht mehr der Satzung zu unterstellen, würde den Zweck der Baumschutzsatzung
und ihre notwendige Bestimmtheit infrage stellen. Ein Heraufsetzen des
relevanten Stammumfanges von 80 cm z.B. auf 100 cm würde weder die sich vom
Baumschutz negativ betroffen fühlender Bürger wirklich entlasten noch den
Verwaltungsaufwand spürbar vermindern. Es wäre jedoch zu befürchten, dass es
mit einer solchen Änderung kurzfristig zu vermehrten Verlusten von Bäumen in
dieser Altersklasse kommen würde.
Durch den Arbeitskreis Stadtbäume der deutschen
Gartenamtsleiterkonferenz wird zurzeit an einer neuen Muster-Baumschutzsatzung
gearbeitet. Sobald diese Muster-Baumschutzsatzung vorliegt, wird geprüft, ob
sich daraus möglicherweise ein Änderungs- oder Anpassungsbedarf für die
Baumschutzsatzung der Stadt Rheine ergeben könnte. Sollte dies der Fall sein,
wird hierzu der Bauausschuss entsprechend informiert.“
Verfahrensvorschlag:
Der Rat der Stadt beauftragt die Technischen
Betriebe Rheine, die Eingabe der Bewohner kleinerer Baumriesen-Grundstücke in
Rheine nochmals zu prüfen und das Prüfungsergebnis einschließlich der Eingabe
vom 02. März 2012 dem Bauausschuss im Rahmen der nächsten Anpassung der
Baumschutzsatzung zur Entscheidung vorzulegen.
Die Mitglieder des Rates folgen dem Verfahrensvorschlag einvernehmlich.